politischen Gründen in ihrer Stellung nicht Vertrauen erweckend waren. Wenn der Stärkere von ihnen seine Hand aus dem Spiele ließe, wäre mir das andere gleichgültig, denn ich habe gegen den Grafen Moltke nie etwas gesagt; wir haben im Gegenteil eine ganze Reihe gemeinschaftlicher Freunde und Freundinnen v. Berger, v. Keßler, Lilli Lehmann, Graf Voß u. a. Ich habe niemals öffentlich ein Wort gesagt, was die Ehre des Grafen Moltke affizieren könnte. Graf Moltke muß doch selbst lange Zeit dieses Gefühl gehabt haben, denn es dauerte sehr lange, ehe er den Klosterpropst Otto v. Moltke zu mir schickte. Dieser kam nicht als Kartellträger, sondern er behielt sich die Möglichkeit vor, als Kartellträger demnächst einzugreifen. – Über die Unterhaltung, die ich mit dem Herrn Klosterpropst gehabt habe, ist nicht ein Wort fixiert worden. Der Herr Klosterpropst trat dann aber plötzlich mit einem Schriftstück hervor, welches er Protokoll nennt. Ich will ihm keineswegs die bona fides absprechen, ich kann doch aber wohl behaupten, daß ihn sein Erinnerungsvermögen im Stich gelassen hat. Wenn jemand, der zu mir in mein Haus kommt, in diesem meinem Hause solche Sätze gesprochen hätte, wie sie jenes Protokoll enthält, so wäre doch gewiß ohne weiteres das Gespräch mit diesem Besucher sofort beendet gewesen. Jeder weiß, wie schwer es ist, ein Gespräch, welches man in seinem eigenen Hause mit einem plötzlich eintretenden Besucher hat, in seinen feinsten Nuancen nach langer Zeit widerzugeben, so daß man es beschwören kann. Ich glaube nicht, daß das, was der Klosterpropst Otto v. Moltke ein Protokoll nennt, irgendeine Grundlage für diese Verhandlung bieten kann. Wenn Herr Klosterpropst v. Moltke ein Protokoll hätte feststellen wollen, so hätte er mir sagen müssen: „Wir wollen jetzt den Inhalt unseres Gespräches fixieren“; jetzt ist dies Protokoll doch zu einseitig, um gegen mich verwertet werden zu können. – In meinen Artikeln war eine Silhouette des Grafen v. Moltke entworfen, die nicht zu gefallen brauchte,
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 331. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/339&oldid=- (Version vom 27.3.2024)