erklären, daß ich vielleicht etwas weit gegangen bin, aber ich trete auch voll dafür ein. Fürst Eulenburg hat zu Baron Berger damals gesagt: Harden nimmt an meiner politischen Tätigkeit Anstoß, ich gehe nach Territet.“ Fürst Eulenburg ging dann nach Hause und schrieb an den Baron Berger sofort einen Brief, in dem er nochmals erklärte, daß er nach Territet gehe. Weshalb schrieb denn wohl Fürst Eulenburg diesen absolut überflüssigen Brief? Meiner Ansicht nach liegt der Grund darin, daß der Brief Herrn Harden gezeigt werden und er Ruhe und Frieden halten sollte, da Eulenburg ja gehe. Harden sollte sich dann sagen: „Der Fürst geht, du brauchst ihn ja dann nicht weiter anzugreifen.“ Baron Berger hat dies ebenso verstanden. Hätte Fürst Eulenburg so handeln brauchen, wenn nicht irgend wo etwas faul im Staate Dänemark gewesen wäre? Das scheint mir alles nicht auf dem geraden Wege zu gehen. Ich will aber trotzdem dem Fürsten Eulenburg nicht Unrecht tun, aber erklärt hat er diese eigenartige Stellung keinesfalls. Die Anklage liest aus den Artikeln den Vorwurf der Homosexualität heraus. In Frage kommen hierfür nur die vier genannten Personen, nämlich Fürst Eulenburg, Graf Moltke, Graf Hohenau und der französische Herr Lecomte. Ich kann meinem logischen Denken nicht Gewalt antun, ich kann es mir nicht erklären, woher es kommt, daß, wenn vier Personen in einer ganz gleichen Weise beschuldigt werden – d. h. bezüglich des Grafen Moltke ist ja nie eine derartige Beschuldigung ausgesprochen worden – nur einer von ihnen sich rechtfertigt, wenn die ausgesprochene Beschuldigung fälschlich ausgesprochen worden ist. Graf Moltke hat auf den Vorwurf mit einer Klage geantwortet. Er hat gesagt: Hier wird mir etwas vorgeworfen, ich erkläre, es ist nicht wahr, wenn Ihr es könnt, so beweist es.“ Das ist der normale gerade Weg, den jeder ehrliche und anständige Mann beschreitet. Was soll ich mir denken, wenn der Mitbeleidigte, ja, der Hauptbeleidigte, der um die gleiche Zeit Kenntnis von den Beschuldigungen erhalten hat,
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 316. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/324&oldid=- (Version vom 24.3.2024)