enthalten, ist man schuldig geblieben. Dem Oberstaatsanwalt ist zu danken für die loyale Art, in welcher er die Persönlichkeit des Angeklagten beleuchtet hat, aber die Vorwürfe, die von beiden Seiten gegen Maximilian Harden erhoben werden, sind vollständig unbegründet und beruhen auf unrichtiger Beurteilung der Sachlage, sowie absolut falschen tatsächlichen Annahmen. Herr Harden ist ein anständiger Mann und ein anständiger Schriftsteller und kann beanspruchen, daß ihm das konzediert werde, was daraus folgt, nämlich, daß man ihm glaubt, wenn er erklärt, in welchem Sinne er die Artikel geschrieben hat und welches ihre Bedeutung ist. Herr Harden ist kein Pamphletist, kein gewerbsmäßiger Verleumder, kein unanständiger Skribent. Der Oberstaatsanwalt wirft ihm brutale Rücksichtslosigkeit und Unbedenklichkeit in der Wahl seiner Mittel vor. Inwiefern ist dieser Vorwurf berechtigt? Gar nicht! Herr Harden hat niemals und auch vor Gericht nie gelogen, und man wird es ihm glauben können, daß er mehr weiß, als er sagt. Was er vorgebracht hat, beruhte nicht auf Phantasien von Flüsterern und Lügnern, sondern auf Mitteilungen eines Mannes wie Geh. Rat Schweninger und dessen Ehefrau, die die eigene Nichte des Grafen Moltke ist. Er ist nicht leichtfertig vorgegangen und hat nicht zu schnell geglaubt. Dieser Vorwurf würde auch alle anderen treffen, die die Frau v. Elbe für glaubwürdig erachteten, auch den ersten Gerichtshof. Harden ist nicht aus Lust am Skandal an die Sache herangetreten, sondern er ist in die Sache eigentlich wider seinen Willen hineingedrängt worden. Ihn kann nicht der Vorwurf treffen, daß er aus den Ehescheidungsakten vor der Welt etwas mitgeteilt hat, denn aus den Artikeln kann niemand ersehen, ob Graf Moltke überhaupt verheiratet ist oder nicht. Harden ist der anständige Mensch, der über Familienverhältnisse schweigt, selbst wenn er sie näher kennt! Die Behauptungen von der „Kamarilla“ und der „Liebenbergerei“ sind doch keine Erfindungen Hardens. Nun sehe man doch
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 314. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/322&oldid=- (Version vom 23.3.2024)