zu vernehmen, der bekunden wird, daß, in Bezug auf seine Vermittelungsbeziehungen und in Bezug auf die Kenntnis des Klägers über die Bedeutung der Hardenschen Artikel, Fürst Eulenburg und Graf Kuno v. Moltke bewußt die Unwahrheit gesagt haben. Herr Harden hat lediglich aus politischen Gesichtspunkten gehandelt und nur das angedeutet, was er andeuten mußte. – Graf v. Moltke: Ich stehe hier für mich allein und kann nur für mich allein kämpfen. Hier stehe ich, ich kann nicht anders! Ich muß den Vorwurf der Unwahrheit mit aller Entschiedenheit nochmals zurückweisen. Ich habe keinen anderen Ausweg gefunden, gegen Herrn Harden vorzugehen als, nachdem ich den Rock ausgezogen habe, mit Hilfe des Gerichts. Die kleinen Spitzen und Andeutungen habe ich in den ersten Artikeln wohl gemerkt, aber ich habe den Zusammenhang der Dinge erst in dem Artikel vom 17. April erkannt, so daß ich dann erst den Weg der Privatklage beschreiten konnte. Man fragt hier immer wieder: warum ist der Graf Kuno v. Moltke nicht mehr Stadtkommandant von Berlin? Ich habe meinen Rock ausgezogen wegen der Verleumdungen und Verdächtigungen in den Artikeln der „Zukunft“ und wegen keiner anderen Sache. – Justizrat Dr. v. Gordon bedauerte in einer nochmaligen Erklärung auf das tiefste, daß der Chef des Militärkabinetts v. Hülsen-Haeseler nicht vernommen wurde, denn durch dessen Bekundungen würden die Behauptungen der Gegner über das Ausscheiden aus dem Dienst einfach widerlegt werden. – Es nahm darauf das Wort Angeklagter Maximilian. Harden: Meine Herren Richter! Sie haben mich in diesen Tagen leidenschaftlich gesehen, vieleicht mitunter mehr als es angemessen war. Entschuldigen Sie mich einstweilen, Sie werden hören, was mich dazu trieb. Ich bitte um die Erlaubnis, mich zunächst einen Augenblick, ehe ich auf das eingehe, was den Kern meiner Schlußrede bilden soll, mit der Erklärung zu beschäftigen, die der Herr Privatkläger vor einigen Stunden gegeben hat
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 237. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/245&oldid=- (Version vom 8.1.2024)