der zwecks Bereicherung seiner Kenntnisse auf diesem Gebiete ein Abenteuer erleben wollte, nahm die Sache von der heiteren Seite auf. Er unterließ daher die Feststellung, bzw. Verhaftung des jungen Mannes zu verfügen. Die gesamte Liebenberger Tafelrunde fiel, nachdem dem Kaiser Vortrag gehalten war, sofort in Ungnade. Fürst Eulenburg beantragte gegen sich selbst die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verfehlung im Sinne des § 175 des Straf-Gesetzbuches und schlug Maximilian Harden als Zeugen vor. Harden erklärte jedoch zeugeneidlich: er sei entfernt gewesen, den Fürsten Eulenburg einer strafbaren Handlung im Sinne des § 175 zu bezichtigen. Er habe in den Artikeln nur zum Ausdruck bringen wollen: „Es ist eine Gefahr für das Vaterland, wenn ein Kreis anormal empfindender Männer Einfluß auf die Entschließungen des Herrschers gewinne.“ Darauf stellte das Prenzlauer Landgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Fürsten Eulenburg ein. Graf Kuno v. Moltke ließ sich zur Disposition stellen und Harden durch seinen Vetter, den Klosterpropst Grafen v. Moltke erklären: er versichere auf Ehrenwort, daß er niemals mit männlichen Personen verkehrt habe. Harden erklärte, er halte auch eine ideelle Männerfreundschaft, wenn sie Rückwirkungen auf die Politik habe, für bedenklich. Graf Moltke sandte darauf Harden eine Herausforderung zum Zweikampf, die dieser aber ablehnte. Darauf erhob v. Moltke Privatklage. Auch ein General des Gardekorps fiel damals in Ungnade, weil er es angeblich an der nötigen Aufmerksamkeit bezüglich dieser Vorgänge habe fehlen lassen. – Es wurde nämlich bekannt, daß der Kommandeur der Leibschwadron des Gardekorps Rittmeister Graf v. Lynar seinen Burschen in unzüchtiger Weise attackiert hatte. Der Bursche ersuchte eines Tages den Wachtmeister der Schwadron, ihn abzulösen, da ihm die Behandlung, die er seitens des Grafen erfahre, nicht passe. Nanu, sagte der Wachtmeister, der Graf ist doch herzensgut. Ja, er ist eben zu gut, versetzte der Bursche,
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/155&oldid=- (Version vom 11.12.2023)