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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 2 (1911).djvu/272

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

Aus welchen Gründen Sternberg die Fischer hat wegbringen lassen, weiß ich nicht, aber ich bin dem Angeklagten die Erklärung schuldig, daß damals der Fall Woyda aktenmäßig noch nicht existierte. – Auf weiteres Befragen des Verteidigers wurde festgestellt, daß in der vorigen Verhandlung ein taubstummer Zeuge behauptet hat: er sei einmal von der Frida Woyda ohne Grund verdächtigt, angezeigt und auf ihre Aussage auch verurteilt worden. – Auf Befragen des Rechtsanwalts Dr. Heinemann gab der Zeuge zu, daß er in der ersten Verhandlung das Gutachten des Physikus Dr. Störmer scharf angegriffen habe; er betonte aber, er habe die volle Überzeugung, daß Dr. Störmer sein Gutachten nach bestem Wissen abgegeben habe. – Rechtsanwalt Dr. Heinemann: Der Herr Zeuge hat doch in dem ganzen Woyda-Fall nur einen einzigen Beeinflussungsversuch mitteilen können. – Zeuge: Er habe aus dem Detektiv-Direktor Schulze erst ganz allmählich und auf wiederholtes ernstes Eindringen herausholen können, daß er 6000 M. Honorar erhalten habe und ihm 50 000 M. für den Fall eines günstigen Erfolges versprochen worden seien. Dies sei in den Annalen der Rechtspflege noch nicht vorgekommen, und er mußte annehmen, daß in unlauterer Weise gearbeitet werde. Er habe gerade in dieser Strafsache außerordentlich sorgfältig, penibel, aber auch energisch vorgehen zu müssen geglaubt, weil er, wie immer, so auch hier sich auf den Standpunkt stellte, Recht müsse Recht bleiben, ob es sich um einen Millionär oder um einen Mann im Arbeiterkittel handle. Er habe es für seine Aufgabe gehalten, alle Maßnahmen der Agenten Sternbergs zu durchkreuzen. Er gehe nicht soweit, zu behaupten, daß Herr Sternberg diese Maßnahmen der Agenten veranlaßt habe, er halte Herrn Sternberg dazu für viel zu schlau, jedenfalls haben ihn seine Freunde mit diesen Treibereien den schlechtesten Dienst erwiesen. – Vert. R.-A. Dr. Heinemann: In der vorigen Verhandlung ist nicht eine einzige Feststellung getroffen worden, daß Angestellte des Herrn Schulze Verdunkelungs- und Beeinflussungsversuche

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 264. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/272&oldid=- (Version vom 31.7.2018)