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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 2 (1911).djvu/245

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

unsere beiden Familien in demselben Hause wohnten und ihr Ehemann gleichfalls Referendar war. Der freundschaftliche Verkehr zwischen meinen Angehörigen und dieser Dame, deren Gatte schon in jungen Jahren als Regierungsrat in Düsseldorf gestorben ist, hat durch jahrelange örtliche Trennung zwar eine längere Unterbrechung erfahren, ist aber brieflich fortgesetzt und demnächst bei meiner Versetzung nach Berlin, wohin Frau v. G. vor einigen Jahren verzogen war, wieder aufgenommen worden. Frau v. G. gehört einer hochachtbaren Familie an, die in den allerbesten Gesellschaftskreisen verkehrt und ihre Bekanntschaft habe ich mir stets zur Ehre gerechnet. Welche Beziehungen diese Dame zu anderen Personen hat, dafür trage ich natürlich keine Verantwortung. Frau v. G.‚ die die Schwiegermutter eines Hauptmanns eines hiesigen Garde-Regiments ist, hat mir gegenüber anerkannt, daß sie früher mit Frau Sternberg auf einem Bazar bekannt geworden ist und sie einmal besucht hat. Unumstößliche Tatsache ist es, daß Frau v. G. niemals weder direkt noch indirekt, weder verschleiert noch sonstwie auf mich zugunsten des Herrn Sternberg einzuwirken versucht hat. Sie würde dies auch nicht gewagt haben, denn wie sie mich kannte, würde sie gewußt haben, daß sie eine schroffe Zurückweisung erfahren würde. Der Name Sternberg ist meines Erinnerns von ihr in meiner Gegenwart nur einmal kurz nach der ersten Verurteilung Sternbergs genannt worden, indem Frau v. G. damals im engsten Familienkreise ihr Bedauern mit der ehrenwerten Ehegattin des Verurteilten ausdrückte. Eine Familie Platho, von der in dem Artikel der Staatsb.-Ztg. die Rede ist, ist mir persönlich und auch dem Namen nach völlig unbekannt. Ich habe meines Wissens auch niemals von einer solchen Dame irgend etwas gehört. Es würde banal sein, wollte ich nun noch näher darauf eingehen, daß ich es gewagt haben sollte, meine Ansichten über den Prozeß dem Reichsgericht aufzudrängen. Ich würde mit einem solchen Beginnen sofort die schroffste Zurückweisung erfahren haben und unweigerlich

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 237. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/245&oldid=- (Version vom 31.7.2018)