Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2 | |
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Besitz seines Vermögens zu setzen. Der Bruder und die Schwägerin hatten zunächst Bedenken. Die beiden Brüder Blömers durchsuchten in Abwesenheit des Oberstleutnants dessen Wohnung und fanden auch in einem Pult dreihundert Mark. Damit waren die Unholde aber nicht zufrieden. Es wurde „Kriegsrat“ gehalten und beschlossen: den Oberstleutnant durch Gift aus dem Wege zu räumen. Frau Blömers sollte dem Oberstleutnant Gift in den Tee tun. Frau Blömers weigerte sich, sie sagte aber: „Verschafft zunächst das Gift.“ Die beiden Brüder fuhren nach Düsseldorf, es wurde ihnen jedoch in allen Apotheken bedeutet: ohne polizeilichen Giftschein könnten sie Gift nicht erhalten. Als sie nach M.-Gladbach zurückkamen‚ beschlossen sie den Oberstleutnant noch an demselben Abend totzuschlagen. Es fehlte ihnen aber der Mut dazu. Am anderen Morgen lockten sie den Oberstleutnant durch Lärm in den Keller und ermordeten ihn dort in der gräßlichsten Weise. Sie gaben an, daß der Oberstleutnant verreist sei. Nach einiger Zeit kam jedoch das Verbrechen an den Tag. Die beiden Blömers und auch Frau Blömers wurden verhaftet. Sie hatten sich am 22. März 1906, die beiden Blömers wegen Mordes, Frau Blömers wegen Anstiftung zum Morde vor dem Schwurgericht zu Düsseldorf zu verantworten. Die Tat machte begreiflicherweise das größte Aufsehen; der Zuhörerraum des Schwurgerichtssaales wurde geradezu gestürmt. Die drei Angeklagten waren noch junge Leute, deren Äußeres nicht unschön war. Als die beiden Brüder auf die Anklagebank geführt waren, umarmten sie sich und hielten sich, laut weinend und sich gegenseitig küssend, lange Zeit umschlungen. Es war geradezu widerwärtig, zwei solch ruchlose Mörder in diser Haltung zu sehen. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Esch, die Anklage vertrat Staatsanwalt Frings, die Verteidigung führten die Düsseldorfer Rechtsanwälte Dr. Starker, Dr. Schiedges jun. und Dr. Schleicher. Leonard Blömers gab auf Befragen des Vorsitzenden zu, daß der
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/156&oldid=- (Version vom 31.7.2018)