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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 10 (1914).djvu/92

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

Kreisen der Rosengartschen Arbeiter der Mörder zu suchen ist. Es hat bereits ein Zeuge hier ausgesagt: Wenn ein Arbeiter den Vorsatz gehabt hätte, den Rosengart zu erschlagen, dann hätte er ihm ohne weiteres eins auf den Kopf gegeben. Es ist aber keineswegs anzunehmen, daß ein Arbeiter den Mord von langer Hand vorbereitet hat, daß er sich auf den Gutshof gestellt und den Rosengart meuchlings erschossen hat. Es ist auch nicht anzunehmen, daß ein Arbeiter ein solch treffsicheres Gewehr, mit dem der Mord ausgeführt sein muß, sich verschafft hat. Es kommt hinzu, daß die Mordtat nur von einem sehr guten Schützen ausgeführt sein kann, und daß die Fußspuren keineswegs Spuren von Fabrikstiefeln, sondern von auf Bestellung gemachten Stiefeln herrührten. Ich bezweifle nicht, daß Rosengart vielfach Drohbriefe erhalten hat. Zu meinem Bedauern sind die Drohbriefe nicht aufbewahrt worden, wir hätten alsdann vielleicht bekannte Handschriften erkennen können. Ist es nicht möglich, daß diese Drohbriefe vom Täter und seiner Anstifterin herrühren? Diese konnten sehr gut der Ansicht sein, daß jene Drohbriefe ihnen einmal nützen könnten. Es ist nun festgestellt, daß Rieß ein ganz vorzüglicher Schütze war, der selbst mit geübten Förstern um die Wette schoß. Ein dem Rieß sehr ähnlicher Mann hatte kurz vor dem Morde bei Anhuth hierselbst ein Gewehr gekauft, das dem Kaliber entspricht, das Adameit bei Rieß gefunden haben will. Nach der übereinstimmenden Meinung der Sachverständigen kann nur ein solches Gewehr als Mordwaffe gedient haben. Es ist ferner festgestellt, daß Rieß Gelegenheit hatte, 3/4 Stunden lang allein und unbeobachtet auf dem Gutshof zu stehen. Es entsteht nun die Frage, welches Motiv hatte Rieß, um den Rosengart zu töten? Ich will nicht direkt behaupten, daß zwischen Rieß und der Angeklagten ein intimer Verkehr stattgefunden hat, wenigstens ist das nicht mit Sicherheit festgestellt. Allein zweifellos haben Rieß und die Angeklagte

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 88. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/92&oldid=- (Version vom 31.7.2018)