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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 10 (1914).djvu/89

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

Justizrats Dr. Sello bekundete der Zeuge noch, daß der Untergrund des Pregels mittelst elektrischen Magnets untersucht worden sei. – Landgerichtsrat Moser, als Zeuge vernommen, schloß sich der Aussage des Kriminalkommissars Wohlfrom vollständig an.

Alsdann wurde Restaurateur Riefenstahl (Pillau) als Zeuge vernommen: Er kenne Frau Rosengart seit 1882. Soweit ihm bekannt, habe sie ihren Mann aus Liebe geheiratet. Der ermordete Rosengart sei in seinem dicht am Wasser belegenen Restaurant vielfach sinnlos betrunken gewesen. Frau Rosengart habe oftmals viele Stunden auf ihren Mann gewartet. Er (Zeuge) habe gehört, daß Rosengart seine Frau oftmals arg mißhandle. Er habe deshalb mehrfach zu Frau Rosengart gesagt, sie solle sich diese Behandlung nicht gefallen lassen und zum mindesten um ihren Mann nicht so sehr besorgt sein. Frau Rosengart habe darauf erwidert: Mein Mann weiß, wenn er betrunken ist, nicht, was er tut, wenn er aber nüchtern ist, dann ist er der beste Mensch. Ich habe zu Hause keine Ruhe, wenn mein Mann nicht da ist. Ich befürchte stets, es könnte ihm etwas passieren. – Rentier Klein: Er habe den Rieß sehr genau gekannt; er sei ein sehr ordentlicher und gutmütiger Mensch gewesen, dem eine Mordtat nicht zuzutrauen war.

Der Vorsitzende erklärte alsdann die Beweisaufnahme für geschlossen und verlas die den Geschworenen vorzulegenden Schuldfragen: 1. Ist die Angeklagte schuldig, den verstorbenen Inspektor Rieß, der am 19. März 1897 den Gutsbesitzer Rosengart zu Zögershof vorsätzlich und mit Überlegung getötet hat, durch Versprechungen oder andere Mittel zu dieser Straftat bestimmt zu haben? 2. Im Falle der Verneinung dieser Frage: Ist die Angeklagte schuldig, dem Inspektor Rieß bei Begehung des in Frage 1 erwähnten Verbrechens durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben? – Der Erste Staatsanwalt beantragte noch die Frage zu stellen: Im Falle der Verneinung der Fragen 1 und

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/89&oldid=- (Version vom 31.7.2018)