Zum Inhalt springen

Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 10 (1914).djvu/70

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

gewesen. – Angekl.: Ich bestreite, daß ich mit dem Kauf einverstanden war. Ich habe im Gegenteil den Zeugen und meinen Bruder zur Rede gestellt und gesagt: Ehe ein solches Geschäft abgeschlossen wird, muß ich doch gefragt werden. – Zeuge: Das ist nicht wahr. – Angekl.: Es ist doch wahr. – Vors.: Haben Sie durch diesen Kauf Schaden erlitten? – Angekl.: Jawohl, durch die Gelderentnahme für dieses Grundstück. – Vors.: Wurden Ihnen diese Gelder verzinst? – Angekl.: Nein. – Adameit: Ich habe im Einverständnis mit meiner Schwester das Grundstück gekauft. – Angekl.: Das ist nicht wahr, du hast die Kaufgelder, ohne mich zu fragen, aus der Kasse genommen. – Verteidiger R.-A. Dr. Lichtenstein: Wer waren die Inhaber der Firma A. Rosengart? – Zeuge: Meine Schwester Johanna und deren Kinder. – Vert.: Sie waren als Vormund der Rosengartschen Kinder verpflichtet, das Vermögen der Kinder mündelsicher anzulegen. Hielten Sie die Verwendung der Gelder zum Ankauf eines Grundstücks für mündelsicher? – Zeuge: Ich glaubte, da meine Schwester mit dem Kauf einverstanden war, dazu berechtigt zu sein. – Verteidiger Justizrat Dr. Sello: Sie geben jedenfalls zu, die Hälfte der Mündelgelder ohne Genehmigung des Obervormundschaftsgerichts in einem Grundstück angelegt zu haben? – Zeuge: Ich glaubte, dazu berechtigt zu sein, da ich das Einverständnis meiner Schwester hatte.

Bauunternehmer Ranenführer: Adameit habe für das erwähnte Grundstück eine Hypothek von 60000 Mark und noch 6–7000 Mark bar angezahlt. Adameit habe sich für Abschluß des Geschäfts 2000 Mark Provision von ihm ausbedungen. Er habe dies auch zugestanden, wenn er einige tausend Mark bar erhalte. Adameit habe sich die 2000 Mark Provision selbst abgezogen; er (Zeuge) habe sich dies gefallen lassen müssen, da er Geld gebraucht habe.

Referendar a. D. Wolff: Er könne den Nachweis führen,

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/70&oldid=- (Version vom 31.7.2018)