Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10 | |
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entdecken war. Da endlich, kurz vor zwei Uhr nachts, pochte es an der Tür. Hedwig trat mit furchtbar verstörtem Blick ins Zimmer, und noch ehe Frau Müller fragen konnte, was geschehen sei und weshalb sie so spät komme, brach Hedwig in die Worte aus:
Hedwig konnte vor Aufregung die ganze Nacht kein Auge schließen. Am folgenden Tage beruhigte sie sich, da sie hörte: die Polizei sei zu der Überzeugung gelangt, daß Georg Reimann Selbstmord begangen habe und die Leiche zur Beerdigung freigegeben sei. Allein die Gerichtsärzte, Medizinalrat Dr. Hoffmann und Medizinalrat Dr. Störmer stellten bei der Obduktion fest, Reimann habe zwei Schüsse in den Hinterkopf erhalten, von denen jeder einzelne tödlich war, ein Selbstmord sei daher ausgeschlossen. Sei es schon unwahrscheinlich, daß der Getötete sich selbst in den Hinterkopf geschossen habe, so sei es jedenfalls unmöglich, daß er auch den zweiten Schuß auf sich abgegeben habe. Dieses Gutachten war die Veranlassung, daß die Staatsanwaltschaft die
verfügte. Das entzückend schöne Mädchen, das am 4. April 1893 geboren, also zur Zeit der Tat erst 19 Jahre alt war, mußte sich vom 3. bis 7. Oktober 1913
vor dem Schwurgericht des Landgerichts Berlin I verantworten. Dieses in den Annalen der Kriminaljustiz wohl einzig dastehende Vorkommnis hatte begreiflicherweise ein ungeheures Aufsehen nicht nur in Berlin, sondern im ganzen Deutschen Reiche und auch im Auslande hervorgerufen.
Den Vorsitz des Gerichtshofs führte Landgerichtsrat Schlichting. Die öffentliche Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Gysae. Die Verteidigung hatten Justizrat Leonhard Friedmann und Rechtsanwalt Dr. Ledermann
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/206&oldid=- (Version vom 14.2.2023)