Herrn Friedländer in den Bericht gekommen ist. Ich fühle mich verpflichtet, das hier öffentlich mitzutheilen. Ich bemerke Ihnen, Herr Friedländer, daß ich Ihre Berichte im Clever Kreisblatt sehr aufmerksam lese, und muß Ihnen wiederholt das Zeugniß ausstellen, daß Ihre Berichte mit großer Ausführlichkeit und ebensolcher Sorgfalt geschrieben sind. Sie stenographiren wohl, Herr Friedländer?
Friedländer: Nein, Herr Präsident, ich kann nicht stenographiren.
Präs.: Dann schreiben Sie allerdings schneller, als ich es im Stande wäre. Nun ist es ja gar nicht zu verwundern, daß bei so schneller Berichterstattung kleine Irrthümer oder auch vielleicht Druckfehler unterlaufen. Es wäre aber gut, wenn alle diese Fehler berichtigt würden. So ließen Sie den Herrn Kaplan Bresser sagen: Er habe sich den heiligen Werner zum Vorbild genommen, während er in Wirklichkeit gesagt hat: Er habe sich, indem er die Bevölkerung Xantens vor den Gewaltthätigkeiten, die gegen die Juden verübt wurden, abgemahnt, den heiligen Bernhard von Clairvaux zum Vorbild genommen. Ich ersuche Sie, diesen Irrthum, der ja vielleicht auch durch einen Druckfehler entstanden ist, richtig zu stellen.
Friedländer: Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Präsident, daß Sie mich auf diesen Irrthum aufmerksam machen, ich werde sofort die erforderliche Berichtigung vornehmen.
Präs.: Nun muß ich bemerken, daß in anderen Berichten arge Unrichtigkeiten enthalten sind. Ich muß die Herren Berichterstatter sämmtlich ersuchen, auf ihre Berichte, angesichts der großen Wichtigkeit der Sache, doch die größtmögliche Sorgfalt zu verwenden. Zwei Irrthümer, die die Sache geradezu auf den Kopf stellen, muß ich hier erwähnen, da dieselben geeignet sind, das Urtheil der Herren Geschworenen zu beeinflussen und in weiten Kreisen eine falsche Vorstellung hervorzurufen.
Es steht in der Kölnischen Volkszeitung: Der Oberstaatsanwalt stellte fest, daß die Spreu, die in dem beschlagnahmten Sacke des Buschhoff vorgefunden, mit der Spreu, die sich in den Händchen des ermordeten Knaben befand, übereinstimme. Es ist das ein arger Irrthum und ich ersuche den Herrn Oberstaatsanwalt, sich hierüber zu äußern.
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 94. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/94&oldid=- (Version vom 31.7.2018)