noch, daß Fräulein Marie Küppers, Tochter des Stadtverordneten Küppers, ihm erzählt habe, sie habe den Juden, der am Peter-Paulstage Nachmittags in ihrem Garten auf- und abgegangen sei, gefragt: was er hier wolle. Der Jude habe geantwortet: Ich will mir blos den Tabak ansehen. – Stadtv. Küppers, hierüber befragt, bekundet: Mallmann müsse sich irren. Seine Tochter habe an diesem Tage keinen Juden im Gart auf- und abgehen sehen, auch eine solche Frage nicht gestellt, sondern diesen Vorgang von einem Fräulein Lina Bräuer gehört. – Präs.: Mallmann, wie ist das? – Mallmann: Dann habe ich das Fräulein Küppers mißverstanden. Ich habe es aber vom Fräulein Küppers. – Präs.: Haben Sie denn auch den Ihnen hier gegenüberstehenden Zeugen Isaak in dem Küppers’schen Garten auf- und abgehen sehen? – Mallmann: Nein, das konnte ich von meinem Fenster aus nicht sehen. – Präsident: Aber Sie bleiben dabei, daß Sie gesehen haben, wie die Hermine Buschhoff entweder viertel vor oder viertel nach drei Uhr etwas Sackartiges in die Küppers’sche Scheune getragen hat?
Zeuge: Jawohl, das weiß ich ganz genau.
Präs.: Haben Sie das Gesicht der Hermine gesehen? – Mallmann: Nein, aber ich habe sie trotzdem genau erkannt. – Präs.: Sollten Sie sich nicht in der Person geirrt haben? – Zeuge: Nein. – Präs.: Sahen Sie die Hermine in die Küppers’sche Scheune hineingehen? – Zeuge: Das habe ich nicht gesehen, ich sah aber, daß sie zur Scheune ging.
Präs.: Die Hermine Buschhoff hat, wie zeugeneidlich bestätigt ist, am Vormittag Schnaps geholt und bei dieser Gelegenheit die Flasche unter ihrer Schürze getragen, sollen Sie vielleicht den Vormittag mit dem Nachmittag verwechselt haben? – Zeuge: Nein, Herr Präsident, ich weiß ganz genau, daß es am Nachmittag gewesen ist.
Präs.: Herr Isaak, sind Sie an jenem Nachmittag in dem Küppers’schen Garten gewesen? – Zeuge: Nein. – Präs.: Sie wissen das ganz bestimmt? – Zeuge: Jawohl, ganz bestimmt. – Präs.: Sie bleiben auch bei Ihrer bereits gemachten Aussage, daß Hermine Buschhoff zwischen 2 bis 4 Uhr Nachmittags das Haus nicht verlassen hat? – Zeuge: Jawohl.
Auf Antrag des Staatsanwalts werden die Aussagen beider Zeugen protokollirt. Nachdem dies geschehen, fordert der Präsident die Zeugen wiederholt auf, ehe sie das Protokoll
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/67&oldid=- (Version vom 31.7.2018)