In dem „Xantener Bote“ sind einige Gutachten über die Ermordung des Knaben Hegmann veröffentlicht worden. Es würde sich empfehlen, dieselben hier zu verlesen. – Der Vertheidiger Rechts-Anwalt Fleischhauer verliest die im „Xantener Bote“ enthaltenen Gutachten, wonach der Heilgehilfe Rennings, der ehemalige Metzgermeister Junkermann und der Stadtverordnete Küppers erklärt hatten, daß der Leichnam blutleer war, daß sehr wenig Blut in der Scheune vorhanden gewesen sei und der sogenannte Schächtschnitt zu konstatiren war. – Präs.: Es handelt sich lediglich um das Gutachten des Junkermann, wer hat dieses Gutachten geschrieben?
Zeuge: Ich habe auf Grund von persönlichen Mittheilungen des Junkermann in einem Leitartikel geschrieben, daß der Halsschnitt ein sogen. Schächtschnitt war, zumal Junkermann mir sagte: er habe sich den Schnitt genau angesehen. Ich wurde aus Anlaß dieses Artikels im „Clever Kreisblatt“ angegriffen, in Folge dessen forderte ich den Junkermann auf, zu mir zu kommen, und nun erzählte mir dieser, er habe den Halsschnitt wohl nicht persönlich gesehen, aber nach der mir von Küppers und Rennings gemachten Beschreibung kann ich nur sagen, daß der Schnitt ein Schächtschnitt ist, ich kenne den Schächtschnitt ganz genau. Ich habe in Folge dessen ein Gutachten entworfen, habe es dem Junkermann vorgelesen, dieser hat dasselbe alsdann abgeschrieben und danach ist das Gutachten im „Xantener Bote“ veröffentlicht worden.
Verth. Rechts-Anwalt Fleischhauer: Kannten Sie den Charakter des Junkermann?
Kaplan Bresser: Ich habe den Junkermann nur oberflächlich gekannt, aber da er in der Mordsache eine sehr rege Thätigkeit entfaltete, sich mehrfach gutachtlich über den Fall äußerte u. s. w., so nahm ich an, er habe sich den Halsschnitt angesehen.
Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Sie haben den Küppers, Rennings und Junkermann aufgefordert, Gutachten abzugeben?
Zeuge: Allerdings, aus Anlaß des „Clever Kreisblatt“ hielt ich es im Interesse der Wahrheit für nothwendig, die Gutachten einzufordern.
Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Hat denn in dem „Clever Kreisblatt“ etwas von einem Schächtschnitt gestanden?
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/63&oldid=- (Version vom 31.7.2018)