geschritten. Es werden ausgeloost Goldarbeiter Wedershoven (Geldern), Graf v. Loë (Wissen), Ackerer v. d. Loo (Pfalzdorf), Kaufmann Kauwertz jr. (Kaldenkirchen), Oberförster Frommhold (Wemb), Kaufmann Belling (Goch), Kaufmann Ling (Süchteln), Kaufmann Spickschen (Bluhn), Kaufmann Gerlings (Dülken), Kaufmann Winters (Moers, Kreis Moers) und Ackerer Windbergs (Hinsbeck), Kaufmann ter Meer (Moers). Als Ersatz-Geschworene werden Mühlenbesitzer Holz (Süchteln) und Gutsbesitzer Commesmann (Bönninghardt) ausgeloost.
Bei der Vereidigung der Geschworenen erklärt ein Geschworener, daß er Mennonit sei. Derselbe wird vom Präsidenten von der Ableistung des vorgeschriebenen Eides entbunden und erklärt durch Handschlag, daß er nach bestem Wissen und Gewissen sein Urtheil abgeben werde.
Der Angeklagte, der etwas schwerhörig ist, wird auf Veranlassung des Präsidenten vor dem Richtertisch plazirt. Der Angeklagte giebt an, daß er im Jahre 1840 in Xanten geboren und israelitischer Konfession sei. Er sei Metzger und Viehhändler und war früher Schächter der Xantener jüdischen Gemeinde. Im Jahre 1871 habe er geheiratet und hatte 6 Kinder. Von diesen leben noch 3, 2 Mädchen und 1 Knabe. Das älteste Mädchen Hermine sei in seinem Haushalte beschäftigt, seine zweite Tochter Rosalie sei s. Z. in Wesel, jetzt in Stollberg, sein Sohn Siegmund befinde sich bei der Mutter in Cöln und besuche dort die Schule. Nach Verlesung des Anklagebeschlusses richtet der Präsident an den Angeklagten die Frage: Buschhoff, Sie sind angeklagt, den 5jährigen Johann Hegmann, der auch „Joanchen“ genannt wurde, vorsätzlich und mit Ueberlegung getödtet zu haben. Wenn Sie der Thäter gewesen sind, dann rathe ich Ihnen, es einzugestehen. Wenn ein Angeklagter ein Verbrechen, das er gethan, eingesteht, dann hat er am ehesten auf eine milde Beurtheilung der That und auf Verzeihung bei Gott zu rechnen. Ich fordere Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse auf, die Wahrheit zu sagen. Haben Sie den kleinen Hegmann getödtet? – Buschhoff: Nein, ich habe es nicht gethan, wenn ich es gethan hätte, dann würde ich es schon längst eingestanden haben. – Präs.: Sie stellen also die wider Sie erhobene Anklage, wie Sie es bisher gethan, in Abrede? – Angekl.: Jawohl. – Präs.: Es wird Ihnen bekannt sein, daß an dem katholischen Feiertage Peter und Paul, am 29. Juni v. Js. Abends, der kleine Johann Hegmann in der
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/6&oldid=- (Version vom 1.8.2018)