gewiesen. – Präs.: Ist Ihnen denn an Buschhoff etwas aufgefallen? – Zeugin: Ja, er war sehr zudringlich. – Präs.: Ist Ihnen auch außerdem an Buschhoff etwas aufgefallen? – Zeugin: Mein Mann sagte mir Abends, als Buschhoff ihn anfaßte, sei es ihm so vorgekommen, als wenn seine Hände beblutet waren. – Präs.: Haben Sie Blut an den Händen des Buschhoff wahrgenommen? – Zeugin: Nein. – Präs.: Hat Ihnen das kleine Joanchen einmal erzählt, ob ihm Buschhoff gedroht habe, er komme in den Thurm? – Zeugin: Ja. – Präs.: Weshalb geschah das? – Zeugin: Das Kind erzählte: ein Grabstein sei beschädigt, er habe es aber nicht gethan. – Präs.: Hat Siegmund Buschhoff einmal bei Ihnen Nägel geholt? – Zeugin: Jawohl, einige Tage vor dem Morde hat der kleine Buschhoff bei mir Nägel geholt, ich habe ihm eine Handvoll gegeben. (Die Zeugin verläßt weinend den Saal.)
Präs.: Buschhoff, Sie sollen sich der Familie Hegmann gegenüber aufdringlich benommen haben? – Buschhoff: Das ist nicht wahr. Ich habe selbst Unglück in meiner Familie gehabt und nahm in Folge dessen Antheil an dem traurigen Schicksal der unglücklichen Familie. – Präs.: Ihre Händen sollen beblutet gewesen sein. – Buschhoff: Das ist nicht wahr.
Der folgende Zeuge ist Schreinermeister Hegmann, Vater des ermordeten kleinen Hegmann. Dieser bekundet, gleich seiner Frau, daß das kleine Joanchen am Peter und Paulstage gegen 10 Uhr Vormittags fortgegangen und nicht mehr zurückgekehrt sei. Es habe ihm so geschienen, als seien die Hände des Buschhoff, als er Abends zu ihm kam, beblutet gewesen. – Staatsanwalt: Es ist sehr auffallend, Zeuge, daß Sie mit dieser Bekundung heute zum ersten Male hervortreten. Weshalb haben Sie denn nicht sofort bei Ihrer Vernehmung etwas von den bebluteten Händes des Buschhoff gesagt? – Zeuge: Ich hatte das vergessen.
Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Als Sie zum ersten Male von dem Herrn Amtsrichter vernommen wurden, hatten Sie da nicht Verdacht gegen Ihren schwachsinnigen Schwager Knippenberg? – Zeuge: Jawohl. –
Vertheidiger: Warum haben Sie dem Herrn Amtsrichter nicht gesagt, der Buschhoff habe beblutete Hände gehabt?
Zeuge: Das hatte ich vergessen.
Vertheidiger: Hat das kleine Joanchen Ihnen einmal
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/25&oldid=- (Version vom 31.7.2018)