Ein gerichtliches Drama von weittragendster Bedeutung hat sich vom 4. bis 14. Juli 1892 vor dem Schwurgericht zu Cleve abgespielt.[WS 1] Bei solchen Ereignissen haben die der Verhandlung zwecks Berichterstattung beiwohnenden Journalisten eine umso größere Pflicht, ein wahrheitsgetreues Bild von allen im Gerichtssaale vorkommenden Ereignissen den Lesern zu liefern. Daß ich dies gethan, hat der Präsident des Clever Schwur-Gerichts, Herr Land-Gerichts-Direktor Kluth wiederholt ausdrücklich in öffentlicher Gerichtssitzung hervorgehoben. Ich bin der Meinung, daß nicht blos der Richter, sondern auch der Berichterstatter, der, wie in dem gegenwärtigen Falle, berufen ist, die geschichtlichen Vorgänge der Mit- und Nachwelt zu überliefern, auf einer höheren Warte stehen muß als auf der Zinne der Partei. Diese Anschauung hat mich beim Niederschreiben meiner Berichte geleitet.
Ich übergebe dieselben in dieser Brochüre der Oeffentlichkeit, in der festen Ueberzeugung, daß ich mir die Zufriedenheit aller vorurtheilslosen Leser erwerben werde.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vgl. auch die Darstellung Der Knabenmord in Xanten aus Friedländers Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung (Band 1) von 1910 (S. 67–90).
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/2&oldid=- (Version vom 31.7.2018)