natürliche Ursachen zurückgeführt worden. Ein Zeuge will gefunden haben, daß Buschhoff am Peter-Paulstage nicht soviel diskutirt hat als sonst. Es ist doch aber erklärlich, daß man nicht immer in gleicher Weise zum Sprechen aufgelegt ist. Der Umstand, daß er in die Scheune nicht gehen wollte, in der der Leichnam lag, erklärte sich aus dem Umstande, daß der Angeklagte in seiner Religionsgemeinschaft zum Priesterstamme gehört und deshalb in ein Haus, wo ein Todter liegt, nicht gehen darf. Daß ein Jude einmal gesagt haben soll: „Er hat es gethan“, ohne einen Namen genannt zu haben, kann doch auch nicht für die Schuld des Angeklagten sprechen. Daß der Keller nicht nach dem Morde, sondern vor dem jüdischen Passahfeste gereinigt worden ist, hat die Beweisaufnahme ergeben. Die Zeugin Rölen will vom Fenster herunter und die Zeugin Mauritz auf der Straße verdächtige Redensarten von Buschhoff gehört haben. Es ist doch aber absolut unglaubhaft, daß ein wirklich Schuldiger auf der Straße in so lauter Weise verdächtige Gespräche führen wird. Sollte Siegmund Buschhoff nicht gesagt haben: „Wenn es aber nur auskommt.“ Das „nur“ und „nun“ kann von der Zeugin Mauritz wohl verwechselt worden sein.
Der Erste Staatsanwalt bricht hier seine Rede ab, und es vertagt hierauf der Präsident die Sitzung gegen 9 Uhr Abends auf Donnerstag Vormittags 9 Uhr.
Der Präsident, Landgerichtsdirektor Kluth, eröffnet gegen ein viertel 10 Uhr Vormittags wiederum die Sitzung mit etwa folgenden Worten: Ich bin von dem Herrn Staatsanwalt aufgefordert worden, einen Bericht der „Neuen deutschen Zeitung“ in Leipzig richtig zu stellen. Ich komme diesem Wunsche nach. Es heißt in dem Bericht der genannten Zeitung: „Die Sachverständigen begutachten, daß die Flecken im Sack von Blut herrühren. Buschhoff wurde beim Anblick des Sackes leichenblaß. Auch wurde von Sachverständigen konstatirt, daß die Spreu in dem Buschhoff’schen Sack mit der Spreu in den Händen des ermordeten Kindes identisch ist. Die bisher sehr siegesbewußten Vertheidiger waren über diese Feststellung ganz konsternirt“. (Allgemeine Heiterkeit.) Ich kann nicht wissen, welchen Eindruck die einzelnen Feststellungen auf die Herren Vertheidiger ausgeübt haben. Jedenfalls werden Sie sich erinnern, meine Herren Geschworenen,
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/131&oldid=- (Version vom 31.7.2018)