am Kinn konstatirt worden sei. – Der Präsident bemerkt, daß die Obduktions-Protokolle dies bestätigen.
Es sollen nun noch einige Zeugen vernommen werden, die aber erst sämmtlich zum Nachmittag geladen sind. Der Präsident vertagt in Folge dessen gegen halb 12 Uhr Vormittags die Sitzung bis 4 Uhr Nachmittags.
Nach Wiedereröffnung der Verhandlung nimmt der Präsident nochmals Veranlassung, die Berichterstatter zu ersuchen, den falschen Bericht in der „Kölnischen Volkszeitung“ betreffs der Kontroverse des Präsidenten mit dem Rechtsanwalt Gammersbach richtig zu stellen. Es ist das von mir heute Vormittag bereits geschehen. Der Präsident bemerkt noch, daß in dem „Clever Kreisblatt“ der betreffende Passus richtig gestanden habe.
Oberstaatsanwalt Hamm: Wir haben noch einen neuen Antrag zu stellen. Die Anklage ist hauptsächlich erhoben worden, auf Grund des Zeugnisses des Mölders, das von dem Knaben Heister unterstützt wird.
Die Vernehmung des Herrn Landgerichts-Raths Brixius und des Herrn Refrendars Farnoux habe das Zeugniß des Mölders zweifellos in hohem Grade erschüttert.
Die Bekundungen des Herrn Untersuchungsrichters, Landgerichts-Rath Brixius und des Herrn Referendars Farnoux stehen nicht in den Akten und waren uns bisher unbekannt.
Die Herren haben uns gesagt, daß das von Mölders und dem Knaben Heister beobachtete Hineinziehen des Knaben Hegmann in das Buschhoff’sche Haus in der von Mölders beschriebenen Weise garnicht habe stattfinden können. Bei der großen Wichtigkeit, der Sache halte ich es für erforderlich, daß wir uns die Sache an Ort und Stelle ansehen. Ich beantrage deshalb, daß der Gerichtshof beschließe, daß der Gerichtshof, die königliche Staatsanwaltschaft, die Herren Geschworenen, Vertheidiger und der Angeklagte sich nach Xanten begeben, um einmal das Buschhoff’sche Haus anzusehen, andererseits aber auch um festzustellen, ob Mölders und der Knabe Heister von ihrem Standpunkte aus das Hineinziehen des Kindes in das Buschhoff’sche Haus haben sehen könne. Ich beantrage außerdem, den Herren Landgerichtsrath Brixius, den Herrn Referendar Farnoux, den Mölders, den Knaben Heister und auch den Ullenboom mit seinem Pflegekinde nach Xanten zu laden. Wir könnten morgen früh mit dem
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/114&oldid=- (Version vom 31.7.2018)