Bemerken: In der „Kölnischen Volks-Zeitung“ ist berichtet worden, ich hätte zu dem Herrn Rechtsanwalt Gammersbach zweimal gesagt: „es ist nicht wahr“ und Herr Rechtsanwalt Gammersbach habe gesagt: „Ich ersuche, den Vorwurf der Unwahrheit zurückzunehmen“. Es ist dies vollständig unrichtig. Ich ersuche daher den Berichterstatter der „Kölnischen Volks-Zeitung“, dies richtig zu stellen.
Ich habe, wie immer, wenn ich des Morgens am Kaffeetische sitze, so auch heute wiederum einen ganzen Stoß von Briefen erhalten, in denen mir alle möglichen Rathschläge betreffs der Leitung dieser Verhandlung ertheilt werden. Es ist selbstverständlich, daß ich alle diese Schreiben unbeachtet lasse, allein ein mir aus Neuß zugegangenes Telegramm fühle ich mich doch veranlaßt, hier vorzulesen. Es lautet. In dem Prozeß Buschhoff wären die Schwester und die beiden Töchter des Kaufmanns Schlößer hierselbst als Zeugen zu laden. Buschhoff hat nach seiner Entlassung 4 Wochen lang mit seiner Familie bei Schlößer in Neuß gewohnt und bei dieser Gelegenheit haben die vorgeschlagenen Zeugen Vieles über den Mord gehört.“ Unterzeichnet ist das Telegramm von „Schmitts“.
Dieser Name in Neuß ist etwas bedenklich. Ich weiß nicht, ob dieser „Schmitts“ ein Anonymus ist, ich will aber die Verantwortlichkeit allein nicht übernehmen und stelle anheim, Anträge zu stellen.
Oberstaatsanwalt: Ich beantrage, die vorgeschlagenen Zeugen vorzuladen.
Bürgermeister Schleß (Xanten) theilt mit: Gestern Abend erhielt ich folgende Mittheilung aus Xanten: Frau Viktor Overhagen habe den Beekmann Nachts spät in das Haus des jüdischen Kaufmanns Oster eintreten sehen. Am folgenden Morgen war Beekmann schwer betrunken. Frau Overhagen sagte: „Gott, wenn das nur gut geht, der Mann hat so viel Geld“!
Präs.: Wann[WS 1] soll Beekmann des Nachts bei Oster gewesen sein?
Bürgermeister Schleß: Unlängst.
Oberstaatsanwalt Hamm: Die Bekundung des Beekmann ist so wenig erheblich, daß ich bezüglich der Mittheilung des Herrn Bürgermeisters keinen Antrag zu stellen habe. Beekmann hat nur etwas bezüglich einer Mittheilung des Ullenboom bekundet, es dürfe daher genügen, nochmals den Ullenboom zu befragen.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Wenn
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/109&oldid=- (Version vom 31.7.2018)