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Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/29

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O, Volk, etc., wenn man sie aus dem Zusammenhange herausreißt, sich zwar als eine Provokation zum Bürgerkriege deuten lassen, daß derselbe aber in ihrem wirklichen Zusammenhange vielmehr die Klage über die augenblickliche Zwecklosigkeit einer Provokation ausdrücken, und diese Klage eben so wenig als die weitere Prophezeihung von späterem Bürgerkriege eine direkte Aufforderung zu diesem darstellen, aus dem Umstande aber, daß auf diesem Wege eine Umgehung des Strafgesetzes versucht, und erreicht werden mag, nicht eine ausdehnende Auffassung des letzteren deduzirt werden darf; betr. die Anwendbarkeit des Art. 222 Str.-G.-B. daß nach dem bestehenden Staatsrecht der König nicht eine bloße Magistratsperson ist, dies auch am wenigsten sich daraus herleiten läßt, daß der König die Quelle der Magistratur ist, daß, wenn hierin eine Lücke der Gesetzgebung gefunden wird, die Ausfüllung derselben der gesetzgebenden Gewalt überbleiben muß.

Aus diesen Gründen trage ich an:

der Königl. A.-G.-Hof wolle die gegen den Rathskammer-Beschluß vom 4. d. M. eingelegte Opposition als nicht begründet, verwerfen.

(gez.) Proff-Irnich.

Nichtsdestoweniger erließ aber die Rathskammer zu Köln, bestehend aus den Herren Appellations-Gerichtsräthen Krey (Präsident), v. Gerolt, v. Fuchsius, v. Drüffel und Hermes, den Dichter F. Freiligrath an den am künftigen Monate hierselbst zusammentretenden Assisenhof mit dem Anklageakt verweisen, den wir hier in seinem offiziellen Charakter mittheilen:

Empfohlene Zitierweise:
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/29&oldid=- (Version vom 18.8.2016)