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Seite:Fränkische Blätter nebst dem Beiblatt Der Nürnberger Trichter.djvu/132

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Hermann Wimmer (Red.): Der Nürnberger Trichter

Beschleunigtes Gerichtsverfahren.

Nachmittags 2½ Uhr.

Rechtspraktikant v. Kneipenwart wird zur Testamentsaufnahme bei dem sterbenden Bestelgruber entsendet.


Abends 4 Uhr.

Unterwegs findet sich derselbe bei der drückenden Hitze veranlaßt, eine Einkehr zu nehmen und dabei in Ermangelung anderer Gäste mit seinem Protokollführer ein Kegelspielchen zu machen.


Nachts 10 Uhr.

In Tegeldorf angekommen, findet er den Testator bereits vor einer Stunde mit Hinübernahme seines letzten Willens unter mehreren ausdrücklichen Segenswünschen für die Erwarteten selig in dem Herrn entschlafen.


Mitternacht.

Herr v. Kneipenwart sieht sich vermüssigt, über den voreiligen Tod des etc. Bestelgruber ein kurzes Protokoll aufzunehmen, und sucht nun bezüglich des etwas verspäteten Eintreffens der Gerichtscommission in Gemeinschaft mit dem beigegebenen Aktuar nach einer passenden Hinderungsursache hiefür.


Die Rivalen.

„Sie, hören’s! was hat denn die rothe Feder zu bedeuten da auf Ihrem Hut?“

„Sie, hören’s! was hat denn der rothe Busch zu bedeuten da auf Ihrem Hut?“

Die Moral von dem Gedicht:
Ein Piphahn mag kein Rothes nicht.



Verlag von Friedrich Campe in Nürnberg.     Unter Verantwortung der Verlagshandlung.
Druck der Campe’schen Officin.
Empfohlene Zitierweise:
Hermann Wimmer (Red.): Der Nürnberger Trichter. Friedrich Campe, Nürnberg 1848, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fr%C3%A4nkische_Bl%C3%A4tter_nebst_dem_Beiblatt_Der_N%C3%BCrnberger_Trichter.djvu/132&oldid=- (Version vom 31.7.2018)