vom Teutschen Orden gesetzt wird, darf den Berathschlagungen des Gerichts nicht beywohnen.
Noch gehört unter die Gerichtbarkeit des Amts Neuhaus
wo nur 4 Bauern wohnen, die ihre Abgaben in das Spital zu Mergentheim liefern; und ein Unterthan zu Sinnershofen, einem Dorfe im königl. preußischen Oberamte Uffenheim, nebst dem beträchtlichen Zehend und Gült in derselben Gegend.
Unter den übrigen Unterämtern des Tauber-Oberamtes, deren Beschreibung ich in alphabetischer Ordnung vornehmen will, stehet
oben an. Es gränzt gegen Westen an das Pfälzische Oberamt Boxberg und die Güter des Fürsten von Hatzfeld im Schüpfergrunde, gegen Süden an die Markung von Mergentheim, ostwärts an das Amt Neuhaus und gegen Norden an die Güter der Herren von Zobel zu Gibelstadt und das Mainzische Oberamt Bischoffsheim. Der Boden und die Fruchtbarkeit in diesem Amte ist sehr verschieden, jedoch durchgehends so, daß er seine Einwohner mit allem versiehet. Im Ganzen
P. A. Breitenbach: Fortsetzung des Beytrags zur statistischen Topographie des Teutschmeisterthums in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 326. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fortsetzung_des_Beytrags_zur_statistischen_Topographie_des_Teutschmeisterthums.pdf/28&oldid=- (Version vom 7.9.2022)