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Seite:Fliegende Blätter 2.djvu/147

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Conscribirte.


Zeugnüs.

Fir den Pepü Lehmhöfer, Schneiders-Sohn, auch Schneier-Pepü genannt wegen seiner Gehör in die Ohren, weil er zu der Conskristions-Zeit nicht höret und Gehör ganz verfallt, auch hat er in jüngern Jahren von einem Kerschbaum das Axlpein und den rechten Fuß geprochen, welche ihn der Vater Scheer wohl kuirt, aber dann gestorben ist und kein Zeugnüß ist aufgestellt worden, man glaubt daß der Pepü were Zeugnüß gnug. Denn es were für ihn Viel besser wen dieses nicht wer. Das ist die Wahrheit gemäß.

B. S. Mit aller Hochachtung.



Parere!

Nachdem ich unterzeichneter den Franz Hachemäyer, Halbauern Sohn von Ditzenfeld an gehabten Histeri oder Geistes Zerrittung behandelte, wo ich ihm Vissicatohr mit Kamvor vermischt ad nackum setzte und ünnerlich Schweiß trieb, worauf er sich gleich besserte und dann·Arbeits unföhig worden ist. Kan nichts mehr machen beim militari. Deshalb gehorsampst.



Zeichnühs

vir Anton Mayr, bei mir Endesunterzeuchnet, daß ihm schon mer Mahl sein Axl aus dem Pfandl gegangen, wohin sein Natur sehr deklinirt. Ist alljährig am solches Miaßma von mir corirt worden, aber imer darauf noch schlechter geworten. Auch ist ihm durch das Reiden eines Pferdes dieses dorchgegangen, somit für den Cafalörie-Dienst nicht geeugnet.




Ende gut, Alles gut.


Ein - und - zwan·- zig -
Zwei - und - zwan - zig -


Empfohlene Zitierweise:
Kaspar Braun, Friedrich Schneider (Red.): Fliegende Blätter (Band 2). Braun & Schneider, München 1846, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fliegende_Bl%C3%A4tter_2.djvu/147&oldid=- (Version vom 26.10.2021)