Menge, darunter auch viele Weiber und Kinder, zu Boden warf und mich thränenden Auges bat, ich möge sie doch nicht in die Gewalt der äusseren Feinde geraten lassen, noch ihr Land dem Übermut der inneren Widersacher preisgeben. 211 Als jedoch ihre Bitten keinen Erfolg hatten, suchten sie mich durch Eidschwüre zum Bleiben zu bewegen. Zugleich schmähten sie in herben Worten die Gemeinde von Jerusalem, die ihnen den Frieden ihres Landes missgönne.
212 (43.) Als ich diese Klagen vernahm und die Niedergeschlagenheit der Leute sah, ward ich von Mitleid bewegt und erwog bei mir, dass es doch der Mühe wert sei, um einer so grossen Menschenmenge willen der augenscheinlichsten Gefahr zu trotzen. Ich versprach daher zu bleiben und befahl, dass fünftausend Bewaffnete mit dem nötigen Proviant zu mir stossen sollten; die übrigen entliess ich nach Hause. 213 Sobald die fünftausend Mann zur Stelle waren, brach ich mit ihnen sowie mit dreitausend Mann zu Fuss und achtzig Reitern, die ich schon vorher bei mir hatte, nach Chabolo,[1] einem Dorf im Gebiete von Ptolemaïs, auf. Dort liess ich halt machen und stellte mich, als wollte ich gegen Placidus anrücken. 214 Dieser nämlich war auf Befehl des Cestius Gallus mit zwei Kohorten Fussvolk und einer Reiterschwadron angekommen, um die galilaeischen Dörfer in der Nähe von Ptolemaïs einzuäschern. Während nun Placidus vor der Stadt Ptolemaïs Verschanzungen aufwarf, errichtete auch ich mein Lager etwa sechzig Stadien vom Dorfe entfernt. 215 Hierauf führten wir mehrmals unsere Streitkräfte zum Kampf heraus, doch kam es nie weiter als zu Scharmützeln. Denn als Placidus merkte, dass ich thunlichst bald schlagen wolle, wich er furchtsam zurück, entfernte sich aber nicht von Ptolemaïs.
216 (44.) Um diese Zeit kam Jonathas mit der Gesandtschaft
Flavius Josephus: Des Flavius Josephus Selbstbiographie. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1900, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosApionVitaMakkGermanClementz.djvu/41&oldid=- (Version vom 4.8.2020)