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Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/124

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Alljährlich werden seitdem an jenem Tage Opfer dargebracht und der Tag aus Dankbarkeit für den Sieg festlich gefeiert. Das Volk der Juden aber genoss nun eine Zeitlang Ruhe und erfreute sich des Friedens, bis es dann wieder von neuem unter den Gefahren des Krieges zu leiden hatte.

(6.) 413 Als nun der Hohepriester Alkimus die Mauer des Tempels, welche schon alt und noch von den heiligen Propheten erbaut war, niederreissen wollte, traf ihn plötzlich die Hand Gottes, sodass er sprachlos zur Erde stürzte und nach mehrtägigen Qualen starb; vier Jahre lang war er Hohepriester gewesen. 414 Nach seinem Tode übertrug das Volk dem Judas die hohepriesterliche Würde. Da dieser vernahm, dass die zu grosser Macht gelangten Römer Galatien, Iberien und Karthago in Afrika erobert, Griechenland sich unterworfen und die Könige Perseus, Philippus und Antiochus den Grossen besiegt hätten, nahm er sich vor, mit ihnen ein Bündnis zu schliessen. 415 Er sandte daher seine Freunde Eupolemos, den Sohn des Joannes, und Jason, den Sohn des Eleazar, nach Rom und liess dort bitten, die Römer möchten Bundesgenossenschaft mit ihm schliessen und an Demetrius schreiben, dass er die Juden nicht weiter mit Krieg behellige. 416 Der römische Senat nahm die jüdischen Gesandten ehrenvoll auf, verhandelte mit ihnen in betreff ihres Auftrages und sagte die Bundesgenossenschaft zu. Von diesem Senatsbeschlusse wurde eine Abschrift nach Judaea geschickt, das Original aber auf eherne Tafeln eingraviert und im Kapitol niedergelegt. 417 Der Beschluss lautete folgendermassen: „Senatsbeschluss in betreff des Bündnisses und der Freundschaft mit dem Volke der Juden. Kein römischer Unterthan darf mit dem jüdischen Volke Krieg führen, noch andere, welche dies thun, mit Getreide, Schiffen oder Geld unterstützen. Werden die Juden angegriffen, so sollen die Römer ihnen jede mögliche Hilfe leisten, wie die Juden auch ihrerseits Hilfe zu leisten haben, wenn die Römer angegriffen werden. Will das jüdische Volk zu

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 124. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/124&oldid=- (Version vom 12.12.2020)