Anträge stellen, d. h. Vorschläge machen dürften. Die philosophische Fakultät (ohne Mathematiker und Naturforscher) würde also in folgende selbstständige Sectionen zerfallen: 1) alte Sprachen und Archäologie, 2) neuere Sprachen, 3) orientalische Sprachen, 4) Geschichte und Philosophie (doch wird man die Philosophie mit demselben Recht auch anderswo unterbringen können). Die juristische Fakultät würde die Romanisten und Rechtshistoriker wenigstens von den Prozessualisten sondern dürfen, die medicinische Fakultät die Kliniker und Chirurgen von Anatomen und Physiologen. Selbstverständlich aber sollen diese Sectionen keine beschliessende Kraft haben, sondern dürfen nur Anträge stellen, die von einem allgemeinen Forum begutachtet werden müssten, bevor sie an die ausführende Regierung gelangen.
Als das wichtigste erscheint aber, dass die Initiative der Fakultät in Berufungsfragen möglichst eingeschränkt werde. Nun ist von einer Seite vorgeschlagen worden, bei einer Berufung durch Rundschreiben sämmtliche Fachgenossen über den passendsten Candidaten abstimmen und entscheiden zu lassen. Mit vollem Recht ist dagegen eingewendet worden, dass, wenn einmal eine Clique in einem Fach existirt, diese durch das erwähnte Verfahren erheblich gekräftigt und die Objectivität noch mehr geschädigt werden würde. Es kann daher nur einen Weg der Besserung geben – die Macht der Regierung
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 250. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/258&oldid=- (Version vom 18.8.2016)