was ihm, der keine klassischen Sprachen gelernt hatte, unmöglich war. Zum Magister hatte er sich von Gauss in Göttingen machen lassen müssen, um in Königsberg auch mathematische Vorlesungen halten zu dürfen. Kann es ein glänzenderes Zeugniss von dem verbohrten und mittelalterlichen Zunftwesen der deutschen Hochschulen geben?
Demnach kann das eine mit Sicherheit behauptet werden, dass die Regierungen dass grösste Interesse haben sollten, um diese Fakultätsbewilligungen aus der Welt zu schaffen. Allerdings wird dann die nächste Folge sein, dass überhaupt keine Schwankungen mehr möglich sind, sondern dass der Docent, für den eine Stellung mit Gehalt beantragt ist, mindestens 1800 oder 2000 Mark jährlich erhält, und dann vorausgesetzt, dass er nicht fortberufen wird oder an der eignen Hochschule in eine grössere Stellung hinaufrückt, im Laufe der Jahre Personalzulagen erhalten darf, die aber nicht von der Fakultät entschieden werden, sondern von der Regierung und allein von der Dienstzeit des betreffenden abhängig sind. Insofern stimmen wir mit den jüngsten Ausführungen des berühmten Philosophen Eduard von Hartmann vollständig überein, dass alle Professorengehälter im ganzen Staat, ja womöglich im ganzen Reich von der Regierung normirt sein und nur Alterszulagen und je nach der Qualität des Orts verschiedene Wohnungszulagen gegeben werden sollten.
Erst nach dieser Regelung der Geldverhältnisse
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/177&oldid=- (Version vom 17.8.2016)