dass Candidaten, welche einer bestimmten Verbindung (z. B. einem Corps) angehörten, vermöge ihrer persönlichen Beziehungen durchweg bessere Examina zu machen pflegten. Gewiss wird die Richtigkeit solcher Beschuldigungen schwer zu erweisen sein, aber es ist schlimm genug, wenn sie allgemein den Gegenstand der Erörterung bilden.
Wenn nun nach dieser Auseinandersetzung Keinem zweifelhaft sein dürfte, dass nur eine gemischte Commission vor grosser Einseitigkeit zu schützen im Stande sei, so wird doch die Nothwendigkeit noch anderer Vorsichtsmassregeln einleuchtend sein, durch welche alle erwähnten Unzuträglichkeiten vermieden werden. Es müssen nämlich noch zwei Momente mit Consequenz durchgeführt werden. Erstens muss die Commission alljährlich wechseln, wenigstens in einem Theil seiner Mitglieder, und zweitens darf die neue Zusammensetzung erst unmittelbar vor der Staatsprüfung öffentlich bekannt gemacht werden, so dass die Candidaten sich nicht darauf einrichten können. Ferner aber sollen nicht die Ordinarien allein zu Prüfungen zugelassen werden, sondern auch die Extraordinarien und die älteren Docenten, schon deshalb, um auch ihnen die Wohlthat grösserer Vorlesungen zuzuweisen und zu prüfen, ob sie in Zukunft für diese Thätigkeit geeignet oder ungeeignet erscheinen, wobei wir gar nicht einmal betonen wollen, dass die Humanität verlangt, dass sie auch an den in Folge des Examens
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/059&oldid=- (Version vom 18.8.2016)