vereinigt, die etwa folgende Punkte ins Auge fassen müsste.
1) Es darf keiner zum Doctor zugelassen werden, der nicht einigen Lehrern der Facultät persönlich bekannt ist und wenigstens ein Semester unter den Augen eines ihrer Lehrer gearbeitet hat. Indessen soll der Professor nicht die ganze Dissertation machen, wie dies nicht selten bei Naturforschern der Fall ist. Besonders dürfen keine auswärtigen Arbeiten eingeschickt werden, nach deren Annahme der Candidat nur zum Zwecke des Examens zur Hochschule zu kommen pflegt.
2) Der Druckzwang ist für alle Arbeiten in der Weise eingeführt, dass wenigstens zwei Bogen einer Arbeit im Druck vorliegen müssen.
3) Die Arbeit muss einen wissenschaftlichen Charakter haben, weshalb es zweckmässig ist, dass das Thema von einem Professor zur Bearbeitung, empfohlen worden ist. Aus diesem Grunde ist die Gewinnung des Doctorgrades auch nur solchen anzurathen, welche wissenschaftlich qualificirt sind. Ganz besonders aber ist zu vermeiden, dass solche, die den Doctorgrad nur aus practischen Gründen gewinnen wollen – z. B. Apotheker, Redacteure, Consulatsbeamte u. s. w. – zugelassen werden. Ebenso sind die an einigen Hochschulen den Philosophen übergebenen Arbeiten allgemeinen – ästhetischen, socialen, politischen – Inhalts, die gewöhnlich nur Faseleien im Zeitungsstyl enthalten, unstatthaft. Es
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/048&oldid=- (Version vom 17.8.2016)