in solchen Fällen meistens das Gebiet gilt, aus welchem die Dissertation gewählt ist, worüber eine Reihe von Fragen – wohl ausschliesslich auf die Arbeit bezüglicher – gestellt wird, so geschieht thatsächlich die Prüfung nur in einem Fach, da die Fragen, die zur Arbeit gehören, gewöhnlich nur darüber Gewissheit verschaffen sollen, ob der Candidat die Arbeit allein und mit selbständiger Benutzung der Quellen angefertigt hat.
Entsprechend dieser sehr bedeutenden Discrepanz[1] an einzelnen Hochschulen ist nun auch die Zeitdauer verschieden, die ein Doctorexamen beansprucht. Einige Facultäten gebrauchen dazu drei Stunden – sogar Fälle von vier Stunden sind bekannt geworden –, andre eine oder dreiviertel Stunden, ja es sind auch Doctoren mit einem halbstündigen Examen davon gekommen, besonders dann, wenn es die Facultät sehr eilig hatte und entweder mehrere Canditaten hintereinander prüfen oder nachher noch andere Gegenstände berathen musste.
Weitaus die grössten Differenzen aber bestehen hinsichtlich des Massstabes, der an die angefertigte Doctorarbeit gelegt wird. Während vornehmere Facultäten, besonders in Preussen, hierbei die grösste Strenge zeigen, so dass kaum eine Arbeit Berücksichtigung findet, die nicht gleichsam unter den Augen des Ordinarius gemacht ist, d. h. doch in den meisten Fällen, die nicht eine wissenschaftliche Zusammenstellung oder ein wissenschaftliches Resultat aufweist,
- ↑ WS korrigiert: Discresanz
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/040&oldid=- (Version vom 18.8.2016)