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Seite:Ficker Vom Reichsfürstenstande 256.jpg

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schliessen, dass er ähnlich wie bei den Fürsten von Rügen, ganz unabhängig vom Reichsfürstenstande entstanden sei. Wir sind hier als Ausgangspunkt unzweifelhaft auf den in Frankreich und Burgund nachweisbaren Gebrauch angewiesen, in Urkunden, wie Chroniken das Wort Princeps gleichbedeutend mit Dominus für weniger mächtige Herren, welche den Grafentitel nicht führten, anzuwenden.[1]

Diese Annahme findet ihre Unterstützung zunächst darin, dass der Titel vereinzelt schon vor der Zeit K. Friedrichs I. nachzuweisen ist. Vielleicht gehören schon die in Marseiller Urkunde von 1040 vorkommenden principes Gaufredus et Bertrannus hieher; 1113 heisst es dann urkundlich ausdrücklich, die Wahl des Bischofs von Orange sei geschehen assentiente Geraldo Adhemario Aurasicae principis.[2] Wichtiger ist wohl, dass bei den Herren von Baux alle und jede Kennzeichen des Fürstenstandes fehlen, ihre Stellung vielmehr auch später als eine sehr untergeordnete erscheint. In ältern Kaiserurkunden sind sie gar nicht nachzuweisen. In andern ist ihr Prädikat auch da, wo sie den Fürstentitel von Oranien führten, vir nobilis[3]; der Delfin nennt den Raimund magnificus vir und zwar in Urkunden, in welchen er selbst als illustris princeps erscheint.[4] Dass man sie nicht einmal den Grafen gleichstellte, ergibt sich wohl aus Urkunde von 1337, in welcher der Delfin Humbert seine Vasallen aufzählt und zwar zunächst die Grafen von Genf, Forez, Valentinois und Diois, dann erst den dominus princeps Auraycae und andere Herren.[5]

Später scheint denn aber doch dem Titel eine Bedeutung beigelegt zu sein, welche seinen Anfängen durchaus nicht entspricht. Den letzten Herrn von Baux scheint K. Wenzel den Reichsfürsten gleichzustellen, wenn er 1376 schreibt: venerabili E. Wormacensi episcopo principi consiliario et illustribus A. comiti Sabaudiae et Raymundo de Baucio principi Aurasicensi; spectabilibus – comitibus u.s.w.[6] Näher mochte das noch liegen, nachdem die Nachfolger aus dem Hause Chalons seit 1436 die provenzalische Lehnshoheit abgekauft und so die volle Landeshoheit erworben hatten. Die Fürsten von Calym oder Chalons erscheinen denn auch in den Reichsmatrikeln unter der Rubrik der wälschen Fürsten; schon die von 1431 nennt den Prinzen von Schalun, unzweifelhaft derselbe, welcher im Anschlage von 1427 als Prinz von Arrenge, also Oranien, aufgeführt wird[7]; dass der Fürstentitel von Oranien rührte, ist nicht zu bezweifeln.[8] Ihre Nachfolger, die Fürsten von Nassau-Oranien, scheint man ohne besondere Erhebung schon wegen dieses Titels als Reichsfürsten betrachtet zu haben.[9]

Aehnlicher Entstehung dürfte der Titel der zum alten Burgund gehörigen Fürsten von Dombes sein, falls dieser überhaupt älteren

  1. Vgl. § 5.
  2. Gall. chr. 1, 111. 132.
  3. z.B. 1274: Gall. chr. 1, 121.
  4. 1317. 39: H. de Dauph. 2, 155. 383.
  5. Lünig c. d. It. 1, 161.
  6. Leibnitz mant. 2, 268.
  7. Aschbach Sigism. 3, 423. Berichte der k. sächs. Gesellsch. 7, 183.
  8. Vgl. Gebhardi 1, 234. Moser 35, 238.
  9. Moser 35, 178.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 228. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_256.jpg&oldid=- (Version vom 11.5.2019)