Zum Inhalt springen

Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/27

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

potestas, quam episcopus habet, ex priuilegio speciali sede uacante non transeat ad capitulum“ u. s. w. Man vergleiche die Grundsätze, die der Reichshofrath im letzten Decennium des vorigen Jahrhunderts geäussert, mit denen, die er in dem unsrigen in ähnlichen Fällen aufgestellt hat.

.

Das der Fürst als Bischoff und Landesherr zu betrachten ist, so zwecken auch die nachgeordneten Behörden auf beyde Gegenstände ab. Die höchsten Collegien sind die geistliche und weltliche Regierung. Beyder Centrum ist das Cabinet oder die geheime Hofcanzley, an welche alles das eingeschickt wird, worunter der Fürst seinem Namen zu setzen pflegt, und von welcher alles das an die untergeordneten Collegien geschickt wird, wozu sich der Fürst motu proprio entschließt. Das Personale besteht aus dem Hofcanzler,[1] der auch kraft dieser Würde das Directorium bey der Regierung führt, und Hofrichter ist, und der das Referendariat in Staats- Reichs- Kreis- und Gnadensachen führt, dem Referendar des Justizwesens, und dem der medicinischen


  1. Diese Würde bekleidet dermahlen H. Ad. Papstmann.