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Seite:Einige Bruchstücke, als Beyträge zur ältern Geschichte des Fränkischen Adelichen Geschlechts der Freyherren von Seckendorf.pdf/12

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Georg, zu einem Untersuchungs- und Verhandlungstag nach Manheim gefordert; woselbst dann im Beyseyn des Hanß von Seckendorf folgender gütliche Austrag gemacht wurde.

.

„Daß nebmlich Hans von Seckendorf von aller derjenigen wegen, so unter der Sachen verdacht verwandt gewesen Einen oder zween Verwalter[1] vornehmen und stellen, welche jedoch ihren guten Leumuth und sonsten allewege ohnschädlich nachfolgende Beßerung auf sich nehmen und vollbringen sollen: nemblichen, daß jedem entleibten in der pfarr, darinnen Er begraben liegt, ein Besuchnuß mit 18 priestern, gesungenen Vigilien, Ampten, Meßen undt andern gewöhnlichen exequien undt auff welchen Tag man die hält, man solches den oder demselben pfarrer von der entleibten Wittiben oder freundschafft wegen, 14 tag zuvor ohngefehrlichen verkünden, alßdann zu solchen Ambten in Jeder Besuchnus 13 gesellen verordnet, der Jeder ein Brennendt Wachs-Kerzen eines Vierlings undt der Verwalther Eine halbpfündige abgebrochen unndt verloschene Kerzen zum Opfer tragen, unndt


  1. Mandatarios; Geschäftsträger.