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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Zweiter Band.pdf/234

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seines Namens die Hälfte der konfiszirten Waare zugesichert wurde[1]. Alle durchfahrenden Getreideschiffe wurden zur Vermeidung von Unterschleif je von 1 Unteroffizier und 3 bis 4 Soldaten eskortirt[2]. Eine beträchtliche Unterstützung ließ der Kurfürst den Armen der Stadt angedeihen. Es wurde wöchentlich eine größere Quantität Getreide aus dem Militärmagazin an die Bäcker gegeben, um daraus 3- und 6-Pfundbrode zu backen. Diese wurden gegen Zettel verabfolgt, welche vorher bei den dazu angestellten Personen (Viertelsmeistern, Richtern und Gerichtsschöppen) geholt werden konnten. Für einen rothen Zettel wurde ein 6-Pfünder zu 60 Pfennig, für einen blauen Zettel ein 3-Pfünder zu 30 Pfennig verkauft, je nach der festgestellten Bedürftigkeit der Personen. Die Zettel wurden dann durch den Quatembersteuer-Erheber wieder auf dem Rathhause abgeliefert[3]. Auch im Juni 1805 überließ die Regierung der Stadt wiederum 4000 Scheffel Korn aus dem Militärmagazin zum Preise von 6 Thalern pro Scheffel[4] und 2000 Zentner Mehl für die Armen. Neben der Erniedrigung der Brodtaxe, die durch den kurfürstlichen Zuschuß an Getreide gerechtfertigt erschien, wurden die Geleits-, Zoll- und Landaccis-Abgaben aufgehoben und die General-Handlungsaccise nicht wie bisher nach dem Ein- und Verkauf, sondern nach einer festgesetzten Taxe erhoben. Dieses kam, da die Taxe verhältnißmäßig sehr niedrig angesetzt war, einer beträchtlichen Ermäßigung gleich. Die Taxe war: der Scheffel Roggen 2 Thaler - Groschen, Weizen 2 Thaler 16 Groschen, Gerste 1 Thaler 12 Groschen, Hafer 1 Thaler - Groschen, Roggenmehl 2 Thaler 12 Groschen, Weizenmehl 3 Thaler 8 Groschen[5]. Die Nachfrage nach den Brodzetteln stieg so sehr, daß man gezwungen war, zwei Abtheilungen zu bilden und für jede einen Vertheilungstag einzurichten. Auch das Höchstquantum, das einer Person aus Dresden auszuführen erlaubt war, wurde um die Hälfte (4 Groschen Werth) verringert. Von dem Brode, welches gegen Brodzettel verkauft wurde und mit einem besondern Stempel versehen war, durfte nichts aus der Stadt ausgeführt werden[6]. Die Vorräthe in der Nähe Dresdens waren völlig erschöpft, so daß die Bäckerinnung sich genöthigt sah, im September 1805 400 Scheffel Korn und 400 Scheffel Weizen von der Gegend um Mansfeld und Querfurt zu holen[7]. Von Böhmen war es selbst noch im Jahre 1808 unmöglich, Getreide zu erhalten, obwohl sich der in Wien akkreditirte sächsische Gesandte für die Ausfuhr von 2000 Scheffeln Roggen nach Sachsen verwendet hatte[8]. Der Preis für Korn war noch im April 1808 4 Thaler 20 Groschen, für Weizen 6 Thaler 10 Groschen.

Der Getreidemarkt, der allwöchentlich Montags und Freitags auf dem Altmarkt, seit 1766 auf der Breitegasse stattfand, wurde durch ein Publikandum vom 9. Dezember 1816 ab auf den Neumarkt verlegt „zur größeren Bequemlichkeit für Käufer und Verkäufer“. Dieses Publikandum bestimmte ferner: Es ist den Oekonomen und Landleuten gestattet, so große Quantitäten, als sie wollen, nach Dresden einzuführen. An den Schlägen und Thoren ist für Quantitäten, die nicht über 4 Scheffel betragen, die Generalaccise zu zahlen. Für größere Quantitäten müssen ohne Aufenthalt Ansagezettel von den Acciseinnehmern ausgestellt und die Verkäufer damit an die Haupteinnahme gewiesen werden. Jedem Verkäufer ist es von nun an erlaubt, sein Getreide auf dem Markte nach seinem Willen entweder im Ganzen zu verkaufen oder im Einzelnen zu vermessen, jedoch darf bis 10 Uhr Vormittags nur an Dresdner Einwohner verkauft werden, von 10 Uhr ab an Jedermann. Von 12 Uhr ab dürfen die Landleute das ihnen verbliebene Getreide, das nach den alten Bestimmungen nicht mehr aus der Stadt ausgeführt werden durfte, in Dresden einsetzen. Das eingesetzte Getreide mußte jedoch am nächsten Markttage wiederum zum Kauf gestellt werden. Der Verkauf des eingesetzten Getreides aus den Gewölben und Niederlagen war bei 5 Thalern Mindeststrafe verboten[9].

Um dem Getreidemarkt eine größere Bedeutung zu verschaffen, ward im Jahre 1817, unter beifälligem Berichte des Stadtraths, von den Viertelsmeistern eine Eingabe um Befreiung des eingebrachten Getreides von Accise, Zoll, Geleite und Chausseegeld eingereicht, doch vermittelst Reskripts vom 18. März 1817 abgelehnt. Die Eingabe wies hauptsächlich auf die Konkurrenz der Märkte von Radeburg (Mittwochs), Kamenz (Donnerstags) und Pirna (Sonnabends) hin, Städte, die von jeher weit beträchtlichere Getreidemärkte besaßen als Dresden. Erst im Jahre 1831 ist ein weiterer Versuch gemacht worden, dem Dresdner Getreidemarkte eine größere Ausdehnung zu geben. Damals reichten die Kommunrepräsentanten einen Bericht ein, in welchem sie die Vortheile eines erweiterten Getreidemarktes folgendermaßen darlegten. Der Stadt würde durch eine vermehrte Zufuhr und dadurch erhöhte Konkurrenz der Verkäufer ein den Umständen gemäß möglichst billiger Preis des Getreides gesichert werden. Die Transportkosten würden erspart, da das Getreide nicht geholt werden müßte, sondern gebracht


  1. C. XXXI. 77. Bl. 61 a.
  2. C. XXXI. 77. Bl. 93.
  3. C. XXXI. 77. Bl. 208 und 212.
  4. C. XXXI. 77.
  5. C. XXXI. 77. Bl. 123.
  6. C. XXXI. 77. Bl. 231.
  7. C. XXXI. 85. Bl. 1.
  8. C. XXXII. 66.
  9. C. XXXI. 95. Bl. 27.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/234&oldid=- (Version vom 17.8.2024)