Giovanni Morelli (Pseudonym Ivan Lermolieff): Die Werke italienischer Meister in den Galerien von München, Dresden und Berlin | |
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Von allen diesen fünf als Erstlingswerke Raffael’s von Passavant citirten Bildern vermag ich also keines ihm zuzuerkennen, und ich zweifle nicht, daß jeder ernstere Forscher meiner Ansicht beipflichten wird.
6) Ein kleines Madonnenbild, einst bei der Gräfin Alfani von Perugia, gegenwärtig(?) in einem Privathause in Terni. Meiner Ansicht nach gehört dies Bildchen bloß der Schule des Perugino an.
7) Christus am Kreuze, gegenwärtig bei Lord Dudley in London, um 1501 gemalt.
8) Das Madonnenbild (No. 145) in der Berliner Galerie; die Federhandzeichnung dazu in der „Albertina“ in Wien.
9) Das andere Madonnenbild (No. 141) in der Berliner Galerie.
10) Die Krönung der Maria, in der Bildersammlung des Vaticans.
11) Das kleine Madonnenbild, für die Familie Staffa von Perugia gemalt; gegenwärtig im k. k. Palais in St. Petersburg.
12) Der „Traum eines Ritters“; in der Nationalgalerie zu London.
13) Die zwei getuschten Handzeichnungen zu den Fresken in der „Libreria“ von Siena, die eine in der Uffizigalerie von Florenz, die andere im Hause Baldeschi zu Perugia. Diese zwei Zeichnungen gehören augenscheinlich dem Pinturicchio an.
14) Die Handzeichnung mit den zwei Grazien in der Sammlung von Venedig; gehört meiner Ansicht nach ebenfalls dem Pinturicchio.
15) Die „Vermählung Mariae“, in Mailand.
16) Die „Madonna del Granduca“, in Florenz.
Nachdem ich nun die von den bekanntesten Raffaelisten und Kunsthistorikern dem Maler Timoteo Viti zugeschriebenen Bilder gewissenhaft aufgeführt und sodann die künstlerische Entwicklung Raffael’s, wie Passavant dieselbe darstellt,
Giovanni Morelli (Pseudonym Ivan Lermolieff): Die Werke italienischer Meister in den Galerien von München, Dresden und Berlin. Verlag von E. A. Seemann, Leipzig 1880, Seite 356. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Werke_italienischer_Meister_(Morelli).pdf/375&oldid=- (Version vom 31.7.2018)