statt. Kaiser Ludwig der Bayer gebot damals dem Stadtrat von Frankfurt a. M., er solle dem Erzbischofe von Mainz behilflich sein, daß des Reiches Juden Schutz und Schirm erhalten.
Wir haben nun schon des öfteren gehört, wie die Juden kaiserliche Kammerknechte oder Reichsjuden genannt wurden. Woher kam ihnen dieser Name?
In Deutschland bildete sich die Auffassung aus, daß die Juden, die im Deutschen Reiche wohnen dürfen, auch dem Reiche mit Leib und Gut gehören, und daß infolgedessen der Kaiser über sie verfügen, die Juden einer Stadt verkaufen, verpfänden, verschenken, überhaupt mit ihnen thun, schalten und walten darf, wie es ihm gutdünkt.
Als daher Herzog Albrecht und viele Edelleute und Bürger in Schwaben, im Elsaß und Sundgau den Juden stark verschuldet waren, sprach Kaiser Karl IV. sie einfach aller Schulden an die Juden ledig, wie auch Kaiser Ludwig der Bayer, um dem Burggrafen Johann von Nürnberg eine Gefälligkeit zu erzeigen, einfach die Schuldbriefe zerriß, die derselbe an achtzig Reichsjuden ausgestellt hatte. Derselbe Kaiser erteilte dem Vogt der Wetterau, Gottfried von Epstein, im Jahre 1335 eine Vergünstigung, indem er ihm gestattete, Juden in seinem Gebiete sich ansiedeln zu lassen; so gewährte auch Kaiser Heinrich VII. dem Grafen Diether von Catzenellenbogen die Befugnis, in Catzenellenbogen, Lichtenberg und Biberau je zwölf Juden halten zu dürfen; dasselbe Vorrecht erhielten auch einzelne Städte, wie Dinkelsbühl, Regensburg, die nach der Stadt Ehre und Notdurft Juden halten dürfen. Der Reichsstadt Gelnhausen wurden die dortigen Reichsjuden verpfändet mit der Auflage, daß der Magistrat dieselben auch zu schützen habe. Um zweitausend Pfund Heller erhielt der Pfalzgraf Ruprecht die Juden zu Speier in Versatz.
Im Jahre 1348 legte Kaiser Karl IV. die sogenannte Neustadt bei Prag an und, um sie schnell zu bevölkern, gewährte er den Bürgern, die sich daselbst niederlassen wollten, zweijährige Steuerfreiheit und noch andere Vorteile. Auch die Juden lud er ein, in die Neustadt zu ziehen, wie es in dem bezüglichen königlichen Erlasse heißt: „In Anbetracht der Schwäche – Wehrlosigkeit – des jüdischen Volkes nehmen wir sämtliche Juden beiderlei Geschlechtes samt Kindern und Gütern, wenn sie Bewohner der Neustadt werden, in unseren besonderen Schutz, und tragen allen Gerichtspersonen auf, sie nicht belästigen oder beleidigen zu lassen.“ …
In dem nämlichen Jahre brach dagegen wieder in anderen Ländern, von Frankreich ausgehend, eine wütende Judenverfolgung aus. Schon gegen Ende des Jahres 1347 hatte im Süden von Frankreich sich die Pest gezeigt, die am Anfange des Jahres 1348 sich über ganz Frankreich verbreitete und alles in Furcht und Schrecken setzte. Nach zwei oder dreitägiger Krankheit, oft auch ganz plötzlich trat bei den von der Pest Befallenen der Tod ein, während Blutbrechen und Geschwüre an verschiedenen Teilen des Körpers die unfehlbaren Vorzeichen der Krankheit waren. Da durcheilt die Länder Europas plötzlich die Sage, Zauberer, Hexen und Juden hätten die Brunnen vergiftet, und wenn man ihnen nicht schnell das Handwerk lege, müßten alle guten Christen des Todes sein. Das wurde, sagt
Friedrich Frank: Die Kirche und die Juden. Manz, Regensburg 1893, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Kirche_und_Die_Juden.djvu/28&oldid=- (Version vom 31.7.2018)