Paris bei derselben Gelegenheit, einer ähnlichen Einrichtung wegen, getadelt hätte.
So lange das Werk des ausgemachten Stimpers kein besseres verdrängt, so hat es, behaupten wir, Ansprüche auf den Platz bei einer öffentlichen Ausstellung. Mehr als irgendwo, wird ihm hier sein Recht angethan werden, denn der Unwille, womit der gebildete Beschauer die Talentlosigkeit in dem Verfertiger desselben rügt, oder das Hohngelächter, das sein Produkt empfängt, ist ihm gewiß eine empfindliche, dazu die natürlichste Strafe für seinen Vorwitz. Ueber die Versagung der Stelle könnte er sich beschweren, er könnte sie ungerecht schelten. Indem ihm der Platz gewährt worden ist, kann er das Verdammungsurtheil über sein Werk zwar auch der Ungerechtigkeit beschuldigen, aber sein Werk ist da, um zwischen ihm und seinen Richtern selbst zu entscheiden.
Man möchte hier die Einwendung machen, daß die Zulassung eines ganz talentlosen Produkts für den Aussteller selbst eine nachtheilige Wirkung äussern
Unbekannt: Die Kunstausstellung zu Dresden im Jahre 1800. Arnold und Pinther, Pirna 1800, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsche_Kunstbl%C3%A4tter_Die_Kunstausstellung_zu_Dresden_im_Jahre_1800.djvu/4&oldid=- (Version vom 21.9.2024)