nicht glaubte, daß es Kinder gebe, welche ihre eigenen Eltern töten. So würde auch Moses, wenn man ihn gefragt hätte, warum er wohl den Genuß von Tierblut, aber nicht ausdrücklich auch von Menschenblut verboten habe, ganz gewiß geantwortet haben, er habe es nicht für möglich gehalten, daß jemand den Genuß des Blutes von Tieren, die man töten dürfe, für verboten, den Genuß des Blutes von Menschen aber, deren Tötung unter den schwersten Strafen verboten sei, für erlaubt halten könnte.
Einen köstlichen Beweis für die Wahrheit, daß die Juden Menschenblut genießen, führt H. Bewer mit den Worten an: „Das Blut hat auch die Wirkung, Antipathie und Feindschaft zu erzeigen. Einen Menschen, der Hunde schlachtet, oder Hundefleisch ißt, verfolgt jeder Hund mit instinktivem Haß, oder, wenn er schwach ist, weicht er ihm furchtsam aus. Eine Kuh, die einem Kinde Milch giebt, und ein Jude, der es schächtet, sind Vorstellungen, die sich durch Generationen hindurch im Blut eines jeden Volkes zu einem unauslöschlichen Instinkt ausgeprägt haben; zu einer alten Kuh läuft ein Kind streichelnd hin, vor einem alten Juden läuft es weinend fort.“ – Eine solche Beweisführung kann doch unmöglich ernst gemeint sein, denn ein Kind fürchtet sich bekanntlich noch viel mehr vor einem Kaminkehrer, als vor einem alten Juden, und während wir die Rinder schlachten und deren Fleisch und Blut genießen, sind dieselben trotzdem unsere treuen Haustiere und helfen uns eifrig bei unseren Wald- und Feldarbeiten, die Wölfe und Tiger dagegen sind uns feindselig gesinnt, und lechzen nach unserem Blute, obwohl wir ihr Fleisch und Blut nicht genießen.
„Trennung aber,“ fährt H. Bewer fort, „Scheidung von allen Völkern, Fraß und Korruption des fremden Blutes und endliche Wiedervereinigung unter sich, das ist der unauslöschliche Trieb und Gedanke der Juden. Das ist die ewige und natürliche Furcht vor den Juden, welche die Galiläer schon zu Christi Zeit kannten.“ – Das ist wieder eine großartige Neuigkeit, die selbst bei den Lesern der Staatsbürger-Zeitung Staunen hervorgerufen haben wird. Die Juden sollen also zu Christi Zeiten nicht bloß Griechen im Tempel zu Jerusalem gemästet haben, um ihr Blut zu genießen, sondern sogar auch Galiläer sollen zu diesem Zwecke von ihnen rituell geschlachtet worden sein. Das ist eine unerhörte Behauptung, die unmöglich Glauben
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/85&oldid=- (Version vom 31.7.2018)