bestimmte seelische Wirkungen angeknüpft. Mögen nun die Juden diese Waltung richtig oder, wie so vieles, was einen sinnigen Blick in die Natur verlangt, falsch verstehen, jedenfalls ist der unheimliche Ritualmordtrieb, dessen man sie trotz ihres offenen Abscheus vor jeglichem Blutgenuß beschuldigt, nicht lediglich auf Aberglauben, sondern auf natürliche Instinkte zurückzuführen.“ – Und mit den Worten Dr. Müllers wollen wir beifügen, daß die Juden „den Instinkt des Kannibalen zur Wissenschaft entwickelt haben.“
Nun setzt H. Bewer auseinander, wie der große Homöopath Hahnemann sowie seine Schüler Spallanzoni und Arnold durch angestellte Versuche nachgewiesen haben, daß ganz winzige Teilchen von frischem Menschenblut, wenn sie auch noch so sehr vermindert werden, ihre Heil- und Lebenskraft nicht verlieren, und wie es darum durchaus kein Aberglaube oder Wahnsinn wäre, wenn grausame Hebräer zu gewissen geheimnisvollen Zwecken Menschenblut gebrauchten. – Die wunderbar kleinen homöopathischen Dosen, in welchen für diesen Fall das Menschenblut von den Juden genossen werden müsste, sind uns übrigens nichts Neues, denn Dr. Müller hat auf dieselben schon hingewiesen. Aber hinsichtlich ihrer Wirksamkeit wissen wir ja auch, was man sich von dem großen Hahnemann in Paris erzählte, daß er einzelne von seinen homöopathischen Kügelchen von dem Pont neuf ins Wasser warf und dann seine Patienten nach Havre schickte mit den Worten: „Schöpfet Wasser aus der Seine, trinket, und ihr werdet genesen!“
Nachdem er diese Erörterungen vorausgeschickt hat, überrascht nun H. Bewer die Leser der Staatsbürger-Zeitung mit der großartigen wissenschaftlichen Entdeckung, die in der Schriftauslegung vergebens ihresgleichen sucht, daß Moses selbst es ist, der den Ritualmord bei den Juden eingeführt hat. Und wie ist das zugegangen? Um die Antwort auf diese Frage zu finden, ist es nach Bewers Behauptung wieder „der große Homöopath Hahnemann“, der uns auf den rechten Weg führt. Nach Hahnemann waren alle Ausschläge, die fürchterlichen Pestkrankheiten, wie sie in den fünf Büchern Mosis erwähnt werden, nur „Psora und Krätze“. Das bestätigt nicht nur die Bibel, sondern auch der griechische Geschichtschreiber Diodorus und, wie wir ergänzend beifügen wollen, vor allem der römische Geschichtschreiber
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/83&oldid=- (Version vom 31.7.2018)