Nachdem ich nun die letzten Schlupfwinkel gezeigt hatte, in welchen der Ritualmord-Aberglaube sich vor der Wahrheit versteckte, habe ich ihn jetzt geschildert, wie er in den letzten Zügen liegt. Er liegt da und kann nicht leben und nicht sterben, weil ihm immer noch einige Mittelchen eingegeben, Scheingründe für ihn vorgebracht werden, die seinen Todeskampf verlängern. Doch ihn vom Tode zu erretten und ihm neues Leben einzuhauchen, sind diese Mittel nicht imstande, und aus der gebildeten Welt wird darum der Ritualmord-Aberglaube bald vollends verschwunden sein. Ist aber das geschehen, dann wird in der Kirche und in der Schule und in der Presse auch darauf kräftig hingearbeitet werden, daß er aus den breiten Volksschichten immer mehr verschwindet. In dieser tröstlichen Hoffnung bestärkt mich die höchst erfreuliche Thatsache, daß mir aus hohen und höchsten, kirchlichen und weltlichen Kreisen, aus dem In- und Auslande mündliche und schriftliche Erklärungen zugekommen sind, welche sich dahin aussprechen, daß ich mit meinem Buche über den Ritualmord der Wahrheit ein Zeugnis gegeben, daß ich den Ritualmord als christlichen Aberglauben schlagend nachgewiesen, daß ich der Gerechtigkeit einen Dienst geleistet habe.
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/47&oldid=- (Version vom 31.7.2018)