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Seite:Der Fall Buschoff.djvu/23

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sofortigen Haussuchungen Abstand genommen wurde! Der „Bote“, der sehr entschieden gegen das Vorgehen des Gerichts Stellung nimmt, bemerkt lakonisch (28. Dez.): „Sofortige Perquisitionen hätten vielleicht bessere Resultate erzielt…!“ und trifft damit den Nagel auf den Kopf. Was soll man dazu sagen, wenn angesehene Leute auf das Bürgermeisteramt laufen und erklären: „Buschoff ist der Täter!“, wenn sich wider diesen von Anfang an gewichtige Belastungsmomente jedem Unbefangenen aufdrängen, wenn allein schon der Thatort für denselben ein niederschmetterndes Gravamen bildet, daß trotz alledem nicht auf der Stelle sein an den Kuhstall angrenzendes, durch Hinterthüren quasi verbundenes Schlachthaus genau polizeilich durchsucht worden ist? Wenn es sich um irgend einen Christenmenschen handelt, in oder vor dessen Behausung ein Ermordeter aufgefunden wird, so pflegen unsere Exekutivbehörden meistens derartig befremdliche Rücksichten nicht zu üben, sondern in neunzig von hundert Fällen wird, wenn nicht besondere Entlastungen vorliegen, sogar aufs Geradewohl eine vorläufige Verhaftung vorgenommen. Bei dem Schächter Buschoff hingegen, zu dessen Gunsten sich – seine Glaubensgenossen ausgenommen – auf 10 Quadratmeilen in der Runde auch nicht eine Stimme erhob, wird jedoch, Gott weiß, warum, der öffentlichen Meinung zum Hohne von einer Durchsuchung und Festsetzung „prinzipiell“ abgesehen! Wer mag dieses krause Rätsel lösen? Und als im Oktober, also ein Quartal nach der That, endlich Herr Wolff auf der Bildfläche erscheint und das Versäumte nachholt, da natürlich waren sichtbare Spuren des Verbrechens im Schlachthause und Keller nicht mehr zu finden!“

Die regierungsfreundliche „Germania“ knüpft hieran diese Betrachtungen:

Wir wollen uns einstweilen nicht zu Verbreitern der erhobenen Beschuldigungen machen, können aber mit der Ueberzeugung[1] nicht zurückhalten, daß, wenn sie begründet sein sollten, das Verfahren, des erwähnten Staatsanwalts zweifellos dessen vorgesetzte Behörde noch wird beschäftigen müssen. Sollte, wie die „Neue Deutsche Zeitung“ behauptet, die Vernehmung der oben


  1. Vorlage: Uberzeugung
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Oberwinder: Untersuchung über den Xantener Knabenmord. Vaterländische Verlagsanstalt, Berlin 1892, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Fall_Buschoff.djvu/23&oldid=- (Version vom 31.7.2018)