geschächteten Kinde, sondern von dem Arbeiter Meursen her, welcher sich bei ihrer inzwischen erfolgten Benutzung am Finger verletzt hatte. Ueberdies handelt es sich dabei nur um erbsengroße Tropfen. Jeder Fachmann würde bekunden, daß das vorgefundene Blut in der Schürze und Streu höchstens ½ Pfund sein könnte, und drängt sich dann die Frage auf: Wo blieben dann die anderen 6½ Pfund Blut, da ein gesundes Kind etwa 7 Pfund besitzen soll. Die Besichtigung der Schürze würde auch dargethan haben, daß der feige Mörder, bevor er den Zirkelschnitt kunstgerecht ausführte, mit dem Messer 2 Zentimeter tiefer angesetzt und dabei ein Stückchen von der Schürzenkrause abgeschnitten hat. Eine gründliche Durchsuchung des Stalles hat erst nach einem Vierteljahr stattgefunden, während man vorher – abgesehen von der oberflächlichen Besichtigung der Kommission – an eine solche gar nicht gedacht hat.
Der Herr Delegierte hätte auch Frl. Maria Küppers darüber befragen sollen, wie die Buschoffs am 29. Juni durch fortgesetzte belanglose Einkäufe im Küpperschen Laden verstanden haben, dieselbe andauernd vom Hinterhause und dem Stalle fern zu halten. Der Bube Siegmund Buschoff hatte sogar, was bei seinem fanatisch frommen Vater noch niemals vorgekommen war, dort unkoschere Zubrote geholt, während alle Küpperschen Hausinsassen, Frl. Maria ausgenommen, sich während der Vesper (½3–3 Uhr) in den benachbarten Dom begeben hatten. Hierbei waren sie an Buschoffs Fenster vorübergegangen und von diesen bemerkt worden. Wahrscheinlich wird Herr Baumgardt uns die Aussagen des Bildhauers Koch vorwerfen, welcher behauptet, am Tage der That längere Zeit bei Buschoff gesessen und getrunken zu haben! Aber was will dies Zeugnis, dessen Beleuchtung wir uns noch vorbehalten, sagen, im Vergleich zu den Aussagen der Zeugen Mölders, Moll, Heister, Kernder u. s. w.? Oder will man wirklich glauben machen, ersterer sei unglaubwürdig, weil er bei schwerer Arbeit manchmal einen Schnaps tränke? Dann gäbe es am Ende glaubwürdige Zeugen auf dem flachen Lande gar nicht mehr.
Im übrigen sind unsere früheren Darlegungen unanfechtbar, und hat nunmehr der „Reichsanzeiger“ das Wort. Was
Heinrich Oberwinder: Untersuchung über den Xantener Knabenmord. Vaterländische Verlagsanstalt, Berlin 1892, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Fall_Buschoff.djvu/15&oldid=- (Version vom 31.7.2018)