durch die Leugnung der Existenz und Wirksamkeit satanischer Kräfte, sondern durch eine richtige Abgrenzung des Gebiets der Strafrechtpflege, ein Gebiet, in welches die Zauberei als solche nicht fallen kann. Diese Erkenntnis des 18. und 19. Jahrhunderts konnte sich auch ohne den Rationalismus vollziehen, welcher jene Kräfte selbst wegdemonstrierte und damit den Satan überwunden zu haben vermeinte.
Noch heutzutage ist unser Volksleben in höherem Maß, als viele ahnen, mit Zauberei durchsetzt. Segensprechen, Sympathie, Nekromantik, Magie, Spiritismus, – lauter Erscheinungen, welche aus der finstern Wurzel der Zauberei hervorsprossen und es sehr fraglich erscheinen lassen, ob die moderne Kultur in der That, wie sie sich dessen rühmt, mit dem Reich der Dämonen aufgeräumt habe.
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/219&oldid=- (Version vom 31.7.2018)