deutschen Hexenverfolgungen, welche mit der germanischen Urzeit zusammenhängt, daß nämlich fast ausschließend Frauen es gewesen sind, gegen welche sich die Anklage der Zauberei richtete. Den Frauen war, wie die Bereitung der Speisen und Getränke, so auch die Kunde der heilsamen Kräuter und die Wissenschaft der Arzneien und Salben, die Fertigkeit, Wunden und Krankheiten zu heilen, überwiesen. Wie sie den Kräften und Geheimnissen der Natur nachspürten, so wurde ihnen auch die Kenntnis von allerlei Zaubermitteln zuerkannt. Das Wort Hexe soll ursprünglich eine kluge, kunstreiche Frau bedeutet haben (nach Grimm, Deutsche Mythologie, in dem Abschnitt „Hexen“). Schon die ältesten deutschen Rechtsbücher reden von Zusammenkünften der Hexen zum Kochen ihrer Zaubermittel und brachten sie in Verbindung mit den heidnischen Opfern und mit der Geisterwelt der alten Deutschen. An den uralten Gerichtstagen und Opferfesten, namentlich in der ersten Mainacht, soll ein Hauptauszug der Hexen auf die alten Malstätten stattgefunden haben, meist an den höchsten Punkten der Umgegend.
Die ersten Christen standen noch inmitten einer heidnischen Welt. Wenn sich dieselben daher einesteils
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/210&oldid=- (Version vom 31.7.2018)