sie vor den Richtern die Bitte aus, man möchte doch sonst niemanden verbrennen, als sie, und man möchte überhaupt „hier im Lande nicht weiter brennen“.
Im Kurfürstentum Mainz findet sich ein Fall vom Jahr 1570. Hier wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, in dem Orte Altheim, der Hexerei verdächtig. Ihre Nachbarn richteten daher ein Gesuch an den Amtmann zu Amorbach: „wegen dieser Zaubereien sie gnädig zu bedenken“, infolge dessen die Angeschuldigte in den Turm zu Buchen geworfen und hier, an eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten wurde. Über ein Jahr hielt man sie in Haft. Endlich verfügte das Ratskollegium ihre Freilassung. Aber der Schultheiß ließ sie zuvor noch auf des Amtmanns Befehl auf die Folter legen und dergestalt peinigen, daß ihr Leib zerdehnt, zerrissen, ihre Hände und Arme verrenkt und zerbrochen wurden. Sie hielt aber aus, ohne das geforderte Geständnis abzulegen.
Mit Anfang des 17. Jahrhunderts aber begann im Kurfürstentum Mainz und im ganzen Odenwald eine umfassende Hexenverfolgung, namentlich in Dieburg, Seligenstadt, Aschaffenburg. In Dieburg stand nämlich damals eine ganze Menge
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 192. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/190&oldid=- (Version vom 31.7.2018)