Warum will mich doch Gott nicht hören! Schick mir Etwas, ich möchte sonst erst meine Seele beschweren.“
Der Mann aber kannte sein Weib, weshalb sein Glaube an ihre Unschuld durch nichts erschüttert ward. Daher machte er mit einer Eingabe an den Rat den Versuch, das geliebte Weib aus den Händen der Peiniger zu befreien. Doch ohne Erfolg. Eine abermalige Eingabe findet sich in den Prozeßakten zwischen dem siebenten und achten Torturprotokoll und beginnt mit den Worten: „Ehrenveste, fürsichtige, ehrsame, wohlweise, großgünstige, gebietende Herren! Jüngst verwichener Zeit habe ich wegen meiner lieben Hausfrau eine demütige Supplikation übergeben, darin ich um Erledigung meines lieben Weibes gebeten, mir aber damals eine abschlägige Antwort erfolgt: daß auf diesmal mein Bitt und Begehren nicht statt habe.“ Er wiederholt nun seine Bitte, namentlich dahin, daß die Angeschuldigte alsbald den mißgünstigen Personen, welche gegen sie ausgesagt, möge gegenübergestellt werden, und fährt dann fort: „Ich hoffe und glaube und halte es für gewiß, daß mein Weib alles, dessen man sie bezichtigt, nicht einmal Zeit ihres Lebens in Gedanken gehabt, vielweniger denn, daß sie solches mit Werk
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/183&oldid=- (Version vom 31.7.2018)