es nicht länger anstehen. Wenn der Mai ins Land kommt, so wollet euch aufmachen und nach Dortmund reisen; von da kommt ihr in zwei Stunden auf meinen Hof und sollet als Gast willkommen sein. Ich führe euch zum Freigrafen Lindenhorst und die Sache wird bald im reinen sein.“
Tucher forderte jetzt den Friedrich von Eberbach und Konrad Oilpe auf, noch mit der Frau Bürgermeisterin anzustoßen, die sich denn auch bald mit den Fremden im Gespräch befand. Als von der Reise Pferingers nach Westfalen die Rede war, meinte Eberbach scherzend, vorher müsse er sich versichern, ob seine junge Frau nicht neugierig sei, da er ja, wolle er wissend werden, mit hohem Eidschwur sein Leben verpfände, das Geheimnis der Vehme geheim zu halten „vor Weib und Kind, vor Sand und Wind“. Aber die Bürgermeisterin entgegnete: damit habe es keine Gefahr, dafür sei ihr Gemahl selbst Manns genug. Übrigens sei sie die Tochter eines Freischöffen und werde es für hohe Ehre achten, auch eines Wissenden Frau zu sein.
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 62. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/060&oldid=- (Version vom 31.7.2018)