Freischöffen suchen, da nur ihrer dreie miteinander nach Freistuhls Recht den Spruch vollziehen mögen.“
Oilpe ergriff die Rechte des andern und sagte: „Ich kann mich auf euer Wort verlassen. Auch wisset ihr, daß nach Freistuhls Recht, wenn ein Schöffe, den wir aufrufen, des Freigrafen Brief und Siegel siehet, er zur Hilfe verbunden ist, mag es auch gegen Freund und Bruder gehen. Ihr seid hier ortskundig. Suchet einen Wissenden, der uns guten Beistand leisten möge und Gelegenheit schaffen, daß wir den Vervehmten da antreffen, wo ein Baum in der Nähe ist.“
„Ihr möget unbesorgt sein,“ erwiderte Friedrich. „Gehet nur wieder in die Herberge zurück; dahin will ich euch ein Brieflein senden und euch bescheiden. Ich suche den Schweinsberg, gehe ins Tuchersche Haus und ehe die zweite Nacht kommt, werden wir den vervehmten Mann fest machen.“
Des andern Tages hielt der Ratsherr Tucher eine Jagd im Forst an der Pegnitz. Unter einem Zelt lagerte die Gesellschaft zum Morgenimbiß in fröhlicher Stimmung. Die Hörner riefen zum Aufbruch – schon sah man einzelne Rehe am Rand der Wiese vorübertreiben. Der Ritter von Schweinsberg,
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/056&oldid=- (Version vom 31.7.2018)